Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Oberfranken
GewerkschaftErziehung und WissenschaftOberfranken

 

Mit Krieg rechnen

 

Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger will junge Menschen besser auf einen möglichen Kriegsfall vorbereiten. Dabei sieht sie die Schulen in der Verantwortung. „Zivilschutz ist immens wichtig, er gehört auch in die Schulen. Ziel muss sein, unsere Widerstandsfähigkeit zu stärken.“

Sie rief die Schulen dazu auf, ein „unverkrampftes Verhältnis zur Bundeswehr zu entwickeln. „Ich halte es für wichtig, dass Jugendoffiziere in die Schulen kommen und berichten, was die Bundeswehr für unsere Sicherheit tut“. Vorbehalte diesbezüglich könne sie „nicht nachvollziehen“.

(aus Berliner Zeitung im März 24)

 

 

ach, „auch dadrum“ geht es

 

„Erstmal geht es in der Grundschule auch dadrum, rechnen, lesen und schreiben zu lernen. Das ist ganz wichtig.“
 

Soweit dieses Statement des bay. Schulministers Piazolo laut FT Bamberg vom 19.05.23. Mit seinen überfüllten, nicht kindgerechten Lehrplänen und seinem selbst verschuldetem Lehrermangel unterwandert Piazolo das genannte Ziel wie seine Vorgänger das auch schon taten.

 

 

 

Der politische, nicht der medizinische Druck war zu groß

 

Über die ein oder andere Schulschließung könne man in ihrer Länge sicher streiten. „Zu verhindern war es angesichts des politischen Drucks in ganz Europa nicht.“

Eine aufschlussreiche Auskunft des bay. Schulminsters Piazolo zu Corona-Maßnahmen, zitiert aus FT Bamberg vom 19.05.23

 

 

vielleicht schon früher erfasst

 

„Man hätte auch noch ein bisschen stärker auf Kinderärzte und Kinderpsychologen hören sollen, mit denen ich eng im Austausch war. Dann hätte man vielleicht schon früher erfasst, wie stark sich ein Lockdown psychisch auf Kinderseelen auswirkt.“

So zitiert der FT Bamberg am 19.05.23 den bay. Schulminister Piazolo

 

 

 

Scheint ja häufig vorzufallen

 

Die bayrische Landesregierung erklärte auf Anfrage, dass die

Beantwortung der Frage nach Regierungszahlungen für die Arbeit von

 

Journalisten im Verhältnis zum Informationsinteresse «einen
 

unverhältnismässig hohen Aufwand bedeuten» würde und in der

 

gegebenen Zeit nicht durchzuführen sei.

 

(Quelle: nachdenkseiten vom 15.05.23).


 

L-mangel mindern durch Antragsstapel

Auch im Thüringischen Rechnungshof sitzen offenbar kreative Köpfe:
Die machten die Landesregierung darauf aufmerksam, sie könne den schlimmen Lehrer*mangel mildern,
wenn sie Anträge auf vorzeitigen Ruhestand erst mal unbearbeitet liegen lasse.

(Quelle: n4t 11.07.22)

 

 

Maskenzwickmühle

 

Bei Fahrten im Dienst-PKW muss in jedem Fall eine Maske getragen werden. Durch das Tragen einer Maske darf die Sicht nicht beeinträchtigt werden.

Nach § 23 Abs. 4 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) darf ein Kraftfahrzeugführer sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist.

 

Das Tragen einer Maske bedeckt zwar Nasen- und Mundpartie, lässt die Augen aber noch erkennen. Eine Ordnungswidrigkeit kommt nur in Betracht, wenn der Fahrer Mund und Nase mit der Absicht verhüllt, die Identitätsfeststellung zu verhindern.“

 

(Auszug aus dem Maskenschutzkonzept der bay. Reg. vom 30.11.21)

 

Werden untaugliche Tests unter Aufsicht genauer?

 

Lehrer:innen sollen sich nicht mehr alleine zuhause testen dürfen, sondern das gemeinsam mit ihren Schüler:innen in der Schule tun, fordert der bay. Elternverband laut n4t vom 29.10.21.

Wäre wirklich toll, wenn sich die Versender:innen solcher Forderungen erst mal über die Unzuverlässigkeit der Tests informieren würden, bevor sie ihren Verdacht über die Unzuverlässigkeit der Lehrer:innen rausposaunen. Dann müssten sie allerdings zugestehen, dass die einzigen Nutznießer:innen der Testeritis die Herstellerfirmen sind.

Übrigens: Die bay. Regierung gab in ihrer Antwort auf eine Landtagsanfrage zu, dass sie nicht wisse, wie viele der 90 Mio. in den bay. Schulen eingesetzten Tests positiv angeschlagen, also einen Virus erkannt hätten.

 

 

Mehr als 2000% teurer – wenn`s reicht!

 

Irgendwann in den 1980-ern bastelte ein findiger Lehrer ein Schulverwaltungsprogramm.

Das bay. Schulministerium fand das toll und empfahl es den Schulleitungen. Die fanden es gar nicht toll und verlangten ein Programm, das die Arbeit erleichtert statt erschwert.

 

Nachdem die Proteste immer lauter wurden, beauftragte das KM in den 1990-ern eine IT-Firma mit der Programmierung und verpflichtete die Schulleitungen zur Verwendung des neuen tools. Und wieder meldeten verzweifelte Schulleitungen ihren Unmut nach oben.

Auch der bay. Rechnungshof stellte 2004 in seinem Jahresbericht fest, dass der Datenaustausch zwischen den verschiedenen Verwaltungsebenen nicht funktioniere.

 

Also forderte der Landtag das Schulministerium auf, ein professionelles Konzept dafür in Auftrag zu geben. Dieses hätte bis 2009 stehen sollen. Es steht immer noch nicht, statt dessen steht die Kostensteigerung von ursprünglich 11 Mio. auf 272 Mio. € im Raum. Klingt nach gutem Geschäft für die beteiligten Firmen.                   (Zahlenquelle: n4t vom 28.05.21)

 

Sollte es da ein Risiko geben?

 

"Wir können natürlich nicht alle gleichzeitig impfen lassen, wegen möglicher Nebenwirkungen, damit nicht eine ganze Station ausfällt", erklärte Martin Hardt, Geschäftsführer von Saludis, das auch für den betriebsärztlichen Dienst am Klinikum Bamberg zuständig ist, laut der Regionalzeitung FRÄNKISCHER TAG vom 29.12.2020.

 

 

Triage-Aufgabe für 12-Jährige

 

"Man hat nicht sofort auf einen Schlag 80 Millionen Impfdosen zur Verfügung! Daraus ergibt sich die schwierige Frage: Wer wird zuerst geimpft? Stell dir vor, du hast es in der Hand!
Erstelle eine Rangliste, wen du zuerst impfen würdest. Du kannst dabei entweder einzelne Personen (z.B. Mama) oder auch Personengruppen (z.B. Familie, Ärzte) aufzählen.
Begründe deine Entscheidung jeweils!"


Diese realitätsnahe Triage-Aufgabe steht auf dem Arbeitsblatt für eine
6. Klasse an einer deutschen Schule im Jahr 2020.

Wer sich nicht ganz sicher ist, wen er lieber ungeimpft sterben lassen will, für den steht ein heißer Tipp oben rechts: "Frag auch mal deine (Groß-)Eltern!"
Das gibt sicher eine nachhaltige Diskussion in der Familie! Und für ganz kluge Schüler*innen, die nicht so lang überlegen müssen wie die anderen, gibt`s noch eine Zusatzaufgabe am Ende des Arbeitsblattes:
"Darf am Ende jeder selbst entscheiden, ob er sich gegen Corona impfen lässt ODER soll es eine verpflichtende Impfung geben? Begründe auch hier deine Meinung!"

Schade, dass die Verfasser*innen dieses Arbeitsblatts versäumten, ihre persönlichen Lösungen anzugeben.

 

Nicht wegen der Freunde, nein!
Zum Lernen kommen wir!

 

"Ich komme zum Lernen in die Schule, aber nicht um meine Freunde zu treffen." So heißt Punkt 2 der Belehrungen der Schulleitung einer Erfurter Schule vom 18. Mai 2020. Wär schön, wenn die Schulleitung auch bereit wäre, dazuzulernen.

 

Ärzte und Epidemiologen
 

"Am effektivsten im Sinne der Epidemiologen wäre es, Schulen geschlossen zu halten."

Ein schöner, klarer Satz auf S. 2 der SZ vom 5. August 2020.

Da ist es fast schon schade, dass so eine eindeutige Botschaft durch den nachfolgenden Satz verwässert wird: "Kinder- und Jugendärzte...sind sich jedoch einig darin, dass die Schule nach den Ferien in Deutschland wieder beginnen muss."

Als schulmüde*r Schüler*in möchte ich fragen: Warum hört unsere Regierung mehr auf die Ärzte als auf Epidemiologen? Nur weil es mehr Ärzte als Epis gibt?

 

Stabiles Übertrittsverhalten

Ein winziges Virus konnte (aufgrund der ergriffenen Maßnahmen der Regierungen) fast die gesamte Welt verändern  -  nicht jedoch die Übertrittszahlen an sog. weiterführende Schulen. Das geht aus der Antwort der bayerischen Regierung auf eine Anfrage im Landtag im Sommer 2020 hervor.
Was sollte sich da auch ändern? Egal, wie viel Unterricht im Frühjahr 2020 ausfiel und im folgenden Schuljahr ausfallen wird: Es sind stets so viele Schüler*innen für Real-, Wirtschaftsschulen und Gymnasien "geeignet", wie dort Platz vorhanden ist.

 

 

Verschwindende Klausuren

Laut Teletext des Bay. Fernsehens vom 29.08.2020 würden "Abschlussklausuren von Lehramtsstudenten immer wieder mal verschwinden. Die Pakete gingen auf dem Weg von den Universitäten an die Erstprüfer verloren".

Die betroffenen Absolvent*innen "erhielten die Wahl, die Klausur erneut zu schreiben oder eine Sechs zu kassieren."

 

 

 

DIW bewertet Bildungsausfall

 

 

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung erwartet einen

„Wohlstandsverlust von mindestens 110 Milliarden Euro“ durch den

weitgehenden Ausfall eines halben Schuljahres aufgrund der

Regierungsmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus.


Im Homeschooling bekämen Schüler zwar Aufgaben, blieben damit aber laut

DIW ziemlich allein. Und: „Dazu kommt, dass Fernunterricht ohne

Benotung wie ein zahnloser Tiger daherkommt.“ (zitiert nach n4t vom

14.06.20)


Dazu eine Frage und eine Anmerkung an das DIW:
 

- Meinen Sie 110 Mrd. Wohlstandsverlust für Arbeitnehmer*innen oder
 

  Profitverlust für Arbeitgeber*innen?

 

- Sehr aufschlussreich, dass das DIW solche Lernsituationen, bei denen

  Schüler*innen nicht durch Noten bedroht oder beschämt werden können, 

  als  "zahnlose Tiger" bezeichnet!

 

Das ewige falsche Lied

 

 

"...das differenzierte bayerische Schulsystem mit seinen
 

unterschiedlichen Schularten und Anschlussmöglichkeiten, das einen

 

individuell zielführenden Bildungsweg ermöglicht..."

 

Tatsächlich? So steht`s jedenfalls wieder mal in einem Schreiben des

 

bay. Schulministeriums (vom März 2020) an die Grundschulen.
 

Diese müssen die Eltern der Zweitklässler*innen einladen, um ihnen was

zu erklären, was nicht machbar ist:

 

Ein "individuell zielführender Bildungsweg" für all die Schüler*innen mit

 

ihren ganz unterschiedlichen Fähigkeiten -  mithilfe von fünf Schularten

 

(Förder-, Mittel-, Real-, Wirtschaftsschule und Gymnasium),

 

die aufgrund ihrer Lehrpläne und Prüfungsvorschriften eben nicht auf die

individuellen Fähigkeiten der Kinder eingehen können,

 

sondern an alle zur selben Zeit die selben Anforderungen stellen müssen.
 

Genau so, wie das seit Jahrzehnten nicht klappt, wird das auch künftig

 

viel Verzweiflung auslösen  -  solange, bis auch in diesem Freistaat die

 

EINE GEMEINSAME SCHULE FÜR ALLE ohne Noten und ohne

 

Gleichschriftt beim Lernen, aber mit dem Angebot tatsächlich

 

individueller Lernwege Einzug hält.

 

Mummereyen und Fastnachtsspiele
 

Laut FRÄNKISCHEM TAG BAMBERG vom 22.02.2020 wurde 1732 per Erlass das Gewohnheitsrecht aufgehoben, nach dem "der Schulmeister an der Fastnacht auf einem Stuhle sitzend die Kinder unten durch kriechen lässt und solche mit etlichen Schlägen beleget, wofür der Lehrer eine Gabe erwarten durfte."
Ja, so gingen sie dahin, manche Sitten und Bräuche der "guten alten Zeit".

 

Der Fischteich-Effekt

 

Ein leistungsstarkes Umfeld wirke sich negativ auf die Leistungen schwächerer Schüler*innen aus, so der Wiener Bildungspsychologe

Thomas Götz.

Der Forscher habe dieses Phänomen am eigenen Leib erfahren, als er sich beim Studium der Kirchenmusik eingestehen musste, nicht so gut Orgel spielen zu können wie manche Kommilitonen. Er wechselte in die Psychologie und erklärt nun: „Wir wollen an unseren Schulen natürlich nicht, dass ein leistungsstarker Kontext die Emotionen schwächt.“

 

Richtig, Herr Götz, geschwächte Emotionen wollen auch wir nicht. Aber was wären daraus für Schlüsse zu ziehen? Leistungsunterschiede sind menschlich. Haben Sie noch nie daran gedacht, dass diese unvermeidbare Situation nur dann zum Problem wird, wenn von allen Schüler*innen zur selben Zeit die selben Leistungen abverlangt werden?

 

Werden dagegen in der EINEN GEMEINSAMEN SCHULE FÜR ALLE die unterschiedlichen Fähigkeiten der Schüler*innen als normal empfunden und nicht benotet, ist das Dilemma gelöst, Herr Götz! Ohne diesen Weg ließe sich aus Ihren Studien nämlich folgern, dass wir nicht vier oder zwanzig Schularten brauchen, sondern hundert oder noch viel mehr, um angesichts von Millionen unterschiedlicher Schüler*innen allen das „passende“ Umfeld zu bieten, also dem Mythos homogener Lerngruppen möglichst nahe zu kommen.

Illusionär? Stimmt! Es ist also höchste Zeit für die gemeinsame Schule für alle – mit persönlicher Entscheidung der Lernenden über ihr jeweiliges Lerntempo und Mitentscheidung über die Themen! Dann sind die Stärkeren keine Bedrohung für die Schwächeren, sondern Quellen der Unterstützung. Was im Fischteich zu Aggressionen führt, trägt im inklusiven Klassenzimmer zum gegenseitigen Verständnis bei!

Philologenverband betont „positive Gefühle“


„Schule muss in erster Linie mit positiven Gefühlen verbunden sein

und ein Ort, an dem sich das Kind gerne aufhält. Dafür müssen Eltern und Lehrer gemeinsam sorgen.“ Das könnte die Aktion Humane Schule so verlautbaren, oder?

Das Zitat vom September 2019 steht aber in der Pressemeldung von Michael Schwägerl, dem Vorsitzenden des bay. Philologenverbands, der sonst ja eher auf die Leistungsbereitschaft abstellt, nicht auf Gefühle.
Wird diese Aussage dadurch erklärbar, dass sie Herr Schwägerl zu Beginn eines Schuljahres von sich gab? Könnte sein, denn sie lässt sich ja auch so lesen: Wenn du dich an meinem Gymnasium nicht wohl fühlst, weil die Leistungslatte für dein Gefühl zu hoch liegt, dann geh und such dir eine Schulart mit niedriger liegenden Erwartungen.

 

 

Seehofers Gratwanderung

 

Wer eine Mehrehe eingegangen ist, soll nach dem Willen von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) grundsätzlich nicht mehr Deutscher werden können.“ So war`s es im FRÄNKISCHEN TAG am 7. Mai 2019 zu lesen. Kann Herr Seehofer Deutscher bleiben?

Selbstverständlich! Er lebte ja nicht in Mehrehe. Er führte neben seiner katholischen (Zweit-)Ehe in Ingolstadt (drei Kinder) nur eine (nicht ganz so katholische) außereheliche Beziehung in Berlin, aus der 2007 eine Tochter hervorging. Und das gilt bei uns überhaupt nicht als Bigamie. Auch nicht im Vatikan?

Inklusion und Förderschulen gehören in Bayern zusammen!“

Das schreibt der bay. Innenminister Joachim Herrmann in seiner Stellungnahme gegen die Statements der GEW anlässlich der Landtagswahlen 2018.

Herrmann und die CSU sind einfach fit in Dialektik! Aus These und Antithese wird die Synthese in Form von unchristliich unsozialer bayerischer Regierungspolitik. Das zeigt sich nicht nur im Kastenwesen der bay. Schularten, sondern auch in vielen anderen Politikfeldern, z.B. geht in Asylfragen das C im Parteinamen und die gnadenlose Abschiebung in Kriegsgebiete zusammen etc.

AFD und SOR - Köglers Superspagat

Die Grund- und Mittelschule Oberkotzau im Landkreis Hof  -  eine Schule mit dem lobenswerten Prädikat SOR-SMC (SCHULE OHNE RASSISMUS, SCHULE MIT COURAGE)  -  wird von einem Rektor geleitet, der Vorsitzender der AFD in dieser Region Oberfrankens ist.

Will dieser Mann in der Unterrichtszeit Haltungen aufbauen, gegen die er bei seinen Parteiauftritten ins Feld zieht? Wie lange hält er, sein Kollegium, seine Schüler*innen, deren Eltern, die Schulverwaltung und die Gemeinde diesen Superspagat aus?

Die FRANKENPOST HOF berichtete im September 2018, wie Rektor Kögler die Weicheier-Produktion sieht: Deutsche Jungs würden zu oft von einer alleinerziehenden Mutter großgezogen, von Erzieherinnen in den Kindergärten beaufsichtigt und von Grund- und Hauptschullehrerinnen bis zur neunten Klasse betreut. Ihnen fehlten also männliche Vorbilder, schlussfolgert Kögler. "Deshalb darf man sich nicht wundern, wenn wir eine Weicheier-Generation haben."

Ein Segen

"Die Lehrerverbände im Freistaat Bayern sind ein Segen", schwärmte Kultusminister Spänle am 5. August 2017 in der BR-2-Sendung "Big Player in der Bildungspolitik".

Klar, Herr Spänle, aus Ihrer Sicht ist dieser Satz nachvollziehbar. Aus Sicht vieler Beschäftigter ist es ein Segen, dass es außer den Lehrerverbänden auch die Gewerkschaft gibt!

Spaenle als Kolumbus plus Alexander!
 

Ludwig Spaenle erklärte als amtierender bay. Kultusminister im Bildungsausschuss des Bayerischen Landtags am 26.10.17, die Verhandlungen über das neue G9 seien
„Ei des Kolumbus und Gordischer Knoten zugleich“.

Donnerwetter, Herr Spaenle! Sie wollen gleich zwei Größen der Weltgeschichte in einem Stück spielen? Wenn Sie sich da mal nicht übernehmen!

 

P.S. im März 2018:

Schon übernommen, Herr Spaenle! War einfach ein bisschen viel. Nachdem nun Ihr bisheriger Staatssekretär Bernd Sibler Ihre Arbeit übernehmen durfte, sind Sie ja die von Ihnen beschriebene G9-Doppelaufgabe endlich los.

Völlig nicht!
 

dpa meldet im Herbst 2017: Otto Lederer (CSU) verteidigte die derzeitige Struktur der bayerischen Gymnasien und die Stundentafel für das neue G9: «Ich glaube nicht, dass die Wissensvermittlung an den bayerischen Gymnasien völlig an der Lebenswirklichkeit vorbeigeht», sagte Lederer.

Wer wollte da widersprechen? Völlig vorbei geht die Wissensvermittlung wohl nicht  -  aber fast! Bei einer Befragung von 66 Gymnasiast*innen der 11. und 12. Klassen in Oberfranken (auch im Herbst 2017) kreuzten 60 Schüler*innen an, sie gingen zur Schule, weil sie den Schulabschluss für ihren Berufswunsch benötigen, aber lediglich 8 Jugendliche (also gerade mal 12 %) meinten, im Gymnasium ginge es um Themen, die sie interessierten!

Immerhin jede* Vierte Oberstufenschüler*in gab an, er/sie wolle in der Schule das pers. Wissen erweitern. Für jede*n Zweite*n ist der Schulbesuch schlicht Pflicht.  (Mehrfachnennungen waren möglich.)

 

 

Computer-Kündigung
 

erklärte Sarah Wysocki zur schlechten Lehrerin. Also kündigte ihr der Arbeitgeber.

Wysocki wollte das nicht akzeptieren. Schließlich hatte sie hervorragende Zeugnisse, bei Kindern, Eltern und im Kollegium war sie beliebt.

Es stellte sich heraus, dass Lehrer*innen der abgebenden Schule die Testergebnisse ihrer Schüler*innen gefälscht hatten, um einen Bonus von mehreren Tausend Dollar zu kassieren. Als Wysocki die Ergebnisse ihrer Schüler*innen unmanipuliert eingab, meldete das von der Schulverwaltung eingesetzte Computerprogramm IMPACT, dass sich die Schüler bei Frau Wysocki durch die Bank verschlechtert statt verbessert hatten.

Mit diesem Rechercheergebnis konfrontiert, nahm die Schulverwaltung die Entlassung mit Bedauern zurück?  Keineswegs: Sie konnte sich doch nicht "anmaßen", das teure und „unbestechliche“ IMPACT-Programm zu korrigieren!

(Quelle: PM 7/2017)

 

Auswendig reproduziert kann 6 bedeuten

Das Verwaltungsgericht Gießen hat mit seinem Beschluss 7K3318/12 nicht wenige Mitmenschen überrascht:
Lehrer dürfen demnach die Klausur eines Schülers mit "ungenügend" bewerten, wenn der Prüfling eine Frage innerhalb der Klausur zwar korrekt beantwortet, dabei aber nur einen auswendig gelernten Lösungstext aus einer Übungsaufgabe wiedergibt
.

 

 

 

 

Verfassungsschutz lädt zur Ausstellung
und Regierung enthält sich bei UN-Abstimmung gegen Rassismus

 

„Die braune Falle“ heißt der Titel einer Wanderausstellung, zusammengetragen vom Bundesamt für Verfassungsschutz, im Spätherbst 2014 z.B. zu sehen im Berufsbildungszentrum Nürnberg.

Willi das Amt den Schüler*innen dort zeigen, wie es die "braune Falle" jahrelang übersehen konnte? Nun, bekanntermaßen ist Selbstkritik nicht die Stärke von Geheimdiensten.

Wo bleibt die vorbehaltlose Hilfe bei der Aufklärung der NSU-Morde? Und soll die „braune Falle“ weiterhin auch durch Finanzierung von V-Leuten gespannt bleiben?

 

Außerdem: Wie passt dieses Ausstellungsthema zur Entscheidung der Bundesregierung, sich bei der UN-Abstimmung am 21.11.14 gegen die Verherrlichung von Nazismus, Neonazismus, Rassismus etc. (Originaltitel siehe unten)  zu enthalten?
Noch schlimmer war nur das Abstimmungsverhalten von drei Staaten:
Kanada, Ukraine und USA stimmten tatsächlich mit NO.

 

115 von 173 beteiligten Regierungen ließen sich davon allerdings nicht beeindrucken und unterstützten diese UN-Resolution:

 (A/C.3/69/L.56/Rev.1: Combating glorification of Nazism, neo-nazism and other practices that contribute to fuelling contemporary forms of racism, racial discrimination, xenophobia and related intolerance.)

 

VG Stuttgart versteht den Gruppenzwang

 

Bei einer Klassenfahrt hieß ein Programmpunkt: Besuch des Bierzelts bei einem Frühlingsfest. Das Verwaltungsgerichts Stuttgart akzeptierte, dass Festbesucher/innen dabei „kollektiv auf die Bänke steigen und dort zur Musik tanzen.“ Da die Lehrerin nach Auffassung des Gerichts „praktisch nicht anders konnte, als sich diesem Verhalten anzuschließen“, wertete es den Sturz der tanzenden Lehrerin von der Bank mit der daraus folgenden schweren Rückenverletzung als Dienstunfall.
 

Einfach zu selbstbewusst

Eine Kollegin beobachtete über einen längeren Zeitraum, wie distanziert und unfreundlich sich der Rektor der Schule ihr gegenüber verhielt. Eines Tages sprach sie ihn unter vier Augen darauf an und erhielt auch sofort eine mehrteilige Antwort: 
Sie zeige sich zu selbstbewusst,
also zu wenig als Dienerin.
Ihre gesamte Erscheinung sei zu attraktiv für die Arbeit als Lehrerin.

Nachdem der Rektor seine Erklärung anschließend nicht als kleinen Spaß einstufte und auch sein Verhalten ihr gegenüber in keiner Weise änderte, konnte die Kollegin des Schulleiters Probleme im Umgang mit ihr in aller Deutlichkeit verstehen.

 

Kann Bildung gefährlich werden?

1821 warnte der preußische Kultusbeamte Ludolph von Beckedorff vor allzu viel Bildung für die "niederen Stände", da sonst "unvermeidlich Dünkel und Ansprüche aller Art, Widerwillen gegen untergeordnete Beschäftigungen und die traurigste Unzufriedenheit bald überhand nehmen müssten". Schließlich begründe der "ungleich ausgeteilte Besitz eine natürliche Verschiedenheit."  (zitiert aus "Bildungsfieber" von Tom Schimmeck)


 

Achtung: Klo ist kein Arbeitsplatz!

Erleidet ein Beamter (und eine Beamtin ebenso) einen Unfall in den Toilettenräumen der Behörde, so kann dies nicht als Dienstunfall anerkannt werden. Denn, so das Verwaltungsgericht München am 8.8.13, was auf der Toilette üblicherweise geschieht, ist privatwirtschaftlicher und nicht dienstlicher Art!
 


 

Ohne Einschränkung zu befolgen!
 
"Anweisungen und Verbote der begleitenden Lehrkräfte sind ohne Einschränkung zu befolgen." So lautet der erste der 9 Punkte, die Erziehungsberechtigte der SchülerInnen eines bayerischen Gymnasiums unterschreiben mussten, bevor die fast volljährigen Zöglinge zur einwöchigen Klassenfahrt antreten durften.
Bliebe noch zu erwähnen, dass BefehlsverweigererInnen bei der Klassenfahrt nicht mit dem Kriegsgericht gedroht wird, sondern nur mit dem vorzeitigen Abbruch der Reise  -  bei "besonders schwerwiegenden Verstößen" Einzelner müssen alle "ohne Anspruch auf Kostenerstattung" vorzeitig die Heimreise antreten.
Ob die bei dieser Fahrt als verhaltensunreif auffallenden GymnasiastInnen einige Monate später trotzdem das "Zeugnis der Reife" erhalten können, ist dem Papier der Schulleitung nicht zu entnehmen
.
 

 

Animations-Heu für 120.000 Euro

Ende November 2012 versandte das bay. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 11.350 Pakete. Jede Grundschule in Bayern erhielt so viele Pakete, wie sie Klassen in der dritten und vierten Jahrgangsstufe hat.
Der Inhalt: Bayerisches Heu!
Nein, das Ministerium machte sich keine Sorgen um die weiche Lagerung des Christkinds im Schulkripperl, sondern hatte die "Bewerbung des Programms Erlebnis Bauernhof" im Sinn. 
Zu einer Landtagsanfrage (Nr. 16/16019) nach dieser Winteraktion schrieb das StMELF als Begründung: "Das Heu sollte neugierig auf den Bauernhof-Besuch machen und dazu ermuntern, das Thema im Unterricht zu behandeln, Fragen zu stellen oder von eigenen Erlebnissen bei der Heuernte zu berichten... Die im November verschickten Pakete enthielten außerdem Fragekarten für die Kinder, welche diese an die Erlebnisbäuerin/den Erlebnisbauern schicken konnten."

Wie viele Schulklassen und wie viele Erlebniskarten bei den Erlebnisbauernhöfen letztlich ankamen, ist nicht bekannt. Aber dass diese Schnapsidee ca. 120.000 Euro verschlungen hat, das ist belegt.

  


 

Hofnärrisch?

Wer meint, bei der Regierung von Oberfranken gäbe es keine lustigen Leut, der täuscht sich. Ein besonders mutiger Beschäftigter lässt seinen Humor sogar deutlich raushängen  -  in Postkartengröße ist neben seinem Büroschildchen das selbstbewusste Statement zu lesen:
Meine Meinung steht fest.
Bitte verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen!


 

Dienstunfall beim Wildpinkeln
 

Bricht sich ein Beamter auf dem Weg von der Arbeit nach Hause beim Pinkeln in den Büschen das Bein, ist das laut Verwaltungsgericht München ein Dienstunfall.

 Kauft der Beamte auf dem Heimweg ein oder hält an der Tankstelle und bricht sich dabei das Bein, gilt das schon nicht mehr als Dienstunfall, sondern als Unfall im Privatbereich.

 



Dienstunfähigkeits-Ranking und Steuer-Freibetrag
 

In Unterrichtsblättern für die Bundeswehrverwaltung werden unterschiedliche Stufen der Dienstunfähigkeit miteinander verglichen. Das überzeugende Fazit gilt auch für andere Verwaltungsbereiche:
"Der Tod stellt auch versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar."

In diesem Zusammenhang sei eine Mahnung aus dem Bundessteuerblatt zur Beachtung genannt:
"Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit in Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen."


 


Beruhigende Feststellung


Der Hessische Lehrerverband fand eine großzügige Lösung für die Geschlechterfrage in kleinen Personalräten:
"Besteht ein Personalrat aus einer Person, erübrigt sich die Trennung nach Geschlechtern."


Unzumutbare Belastung
 

 „Wechselt ein Besoldungsempfänger aus einem Bundesland, das einen Feiertag (Buß- und Bettag) abgeschafft hat, in ein Bundesland, das keinen Feiertag abgeschafft hat (Sachsen), so werden seine monatlichen Dienst- und Anwärterbezüge nach § 3a BBesG  abgesenkt, wenn er ... in dem betreffenden Jahr auf Grund der für ihn maßgebenden Feiertagsregelung in den Genuss einer im Vergleich zum 31. Dezember 1993 nicht geringeren Zahl von Feiertagen gelangt.

Eine in einem Kalenderjahr hinzunehmende Besoldungskürzung, ohne an einem weiteren Feiertag  vom Dienst befreit zu sein, würde die Besoldungsempfänger unzumutbar belasten.

...Bei einem Wechsel des Besoldungsempfängers im Laufe eines Monats von Sachsen in ein Bundesland, das einen Feiertag abgeschafft hat, und in umgekehrter Richtung ist § 3a BBesG nicht für einen vollen Kalendermonat anzuwenden, der Anspruch auf Besoldung für Teile eines Kalendermonats richtet sich nach § 3 BbesG.“
 

 (Kurzkommentar: Ist das nicht rührend, welch komplexe Gedankengebäude der Dienstherr im Falle eines Bundeslandwechsels errichtet? Bei den verordneten Besoldungs-Nullrunden und sonstigen Kürzungen ist von seiner Fürsorge nichts zu spüren.)

 


 

Steuergelder anschaulich verbraten
 

Im Herbst 2010 waren Delegationen von bayr. Hauptschulen zur Staatsregierung eingeladen, um bei großem Büffet und Show-Einlagen die Gründung von Mittelschul-Verbünden zu feiern, d.h. es als Fortschritt zu bezeichnen, dass nun überall im Lande schrumpfende Hauptschulen zu sog. Verbünden zusammengelegt werden. Als kleines Dankeschön für den ausbleibenden Widerstand gegen diesen Regierungsstreich verleihen die Bezirksregierungen die Bezeichnung MITTELSCHULE.

Ein Teilnehmer an dieser Schaufensterveranstaltung berichtet, er habe den anwesenden Ministerpräsidenten gefragt, wie der finanzielle Aufwand für diese Feier zu rechtfertigen wäre. Darauf antwortete Seehofer, da wüssten die Teilnehmer wenigstens, wo ihre Steuergelder blieben.

 


 

Abwracken ohne Prämie und Verstand
 

Generalsanierung einer oberfränkischen Schule. Die Geräte aus der Sporthalle werden in Räume des Bauhofs transportiert. Nach Abschluss der Bauarbeiten sollten sie ja wieder eingesetzt werden.

Einige Wochen später bemerkt ein Kollege, dass die Geräte nicht mehr da sind. Er fragt nach und erfährt, dass alles „entsorgt“ ist: Neuwertige Matten landeten in der Müllverbrennung, beste Reckstangen hatten keine Chance gegen den scharfen Trennschleifer und stabile Schwebebalken fielen der Kettensäge zum Opfer. Gesamtschaden geschätzte 25000 €.

Wer für den Schaden aufkommt? Na, die Gemeinde natürlich. Also nicht die zuständige Verwaltung, sondern die Bürger! Auf Nachfrage eines Gemeinderats in der Sitzung erklärt der Bürgermeister lapidar, er nehme das auf seine Kappe. Schluss. Erledigt. Keine nähere Untersuchung. Keine Regressforderungen. Keine Abwrackprämie beantragt. Niemand interessiert sich mehr für diese Zerstörungsorgie.

 


 

Will er die Diskussion abwürgen oder aufgrund sozialer Politik überflüssig machen?
 

 "Wir wollen keine Diskussion, dass 10 Milliarden für die Landesbank da waren, aber Geld für Familie, Bildung und Technologie ist nicht da."

 Dieser holprige und zweideutige Satz stammt vom ehem. stellv. bayr. Ministerpräsidenten, Martin Zeil (FDP),

zitiert aus dem Bamberger Regionalblatt Fränkischer Tag vom 2. Jan. 2010.

 


 

Mutige Namenskombination in der Heimatzeitung
 

Bei der Rückschau in gar nicht so gute vergangene Jahrzehnte erinnerte sich ein Kollege an einen Bildbericht des Fränkischen Tags (vermutlich aus der ersten Hälfte der 80-er Jahre) über ein Zusammentreffen von drei fränkischen VIPs, deren Namen uns in dieser Kombination nicht alle Tage begegnen:

Landtagsabgeordneter Möslein konferierte damals mit den leitenden Vertretern der Schulabteilung in Oberfranken, Geiling und Zipfel.
 


 

Tröstlich
 

 Bei der Verabschiedung eines nicht allseits geschätzten Rektors in Franken sprach der Bürgermeister des Orts anno domini 2008 laut Regionalzeitung u.a. folgende aufschlussreichen Worte:

Es tröste ihn etwas, dass sich der Schulleiter ins Privatleben zurückziehen wolle und nicht etwa sein pädagogisches Geschick in die Dienste einer anderen Schule stellen werde.

 


 

Was sich Eltern wünschen!
 

Bei der Beurteilungsrunde 2009 gab das Ministerium selbstverständlich keinen Notenschnitt vor  -  aber 3,6 wurde schon erwartet. Da müssen die SchulleiterInnen also ihren LehrerInnen häufiger eine 4 oder 5 verpassen als eine 3 oder gar eine 2!

Damit die Note 4 für die KollegInnen an seiner Schule leichter zu verschmerzen war, hat ein Beurteiler folgenden Satz losgelassen:

„Ein Lehrer, der mit 4 beurteilt wird, ist ein Lehrer, den sich die Eltern für ihr Kind wünschen.“

Also nichts wie her mit der 4. Damit gibt es zwar dann keine Höherstufung im Gehalt, aber dafür kann sich der Kollege freuen, bei den Eltern einen Stein im Brett zu haben! Ist doch auch was Schönes!

 


 

Gleich zwei 5%-Klauseln bei Witwen!
 

War die Witwe eines Beamten mehr als 20 Jahre jünger als der Verstorbene und ist aus der Ehe kein Kind hervorgegangen, wird für jedes angefangene Jahr des Altersunterschieds über 20 Jahre das Witwengeld um 5%  -  jedoch höchstens um 50%  -  gekürzt.

Aber:

Nach fünfjähriger Dauer der Ehe werden für jedes angefangene Jahr ihrer weiteren Dauer wieder 5% hinzugesetzt bis maximal zum ungekürzten Witwengeld.

 


 

Der Mann heißt Herrmann
 

Joachim Herrmann war mal Fraktionschef der CSU im Bayerischen Landtag. Der Unterschied zwischen Beliebtheit und Zwangs-Frequentierung eines Teilsystems des bayerischen Schulunwesens muss ihm fremd sein, wenn er   -   ohne ironischen Unterton und nicht etwa im Jahr 1966, sondern im Jahre 2006 - folgendes äußert:

„Die Hauptschule bleibt, was sie immer war: Die beliebteste Schulform Bayerns." (sieht taz vom 30.10.06)

 

 

Durchlässigkeit nach oben

 

Einem Schüler einer 11. Vorklasse zur Berufsoberschule in Bayern wurde ernsthaft und unter Ausschluss eines Missverständnisses mitgeteilt:

Um in die 12. Klasse der BOS aufgenommen zu werden, müsse er sich aufgrund seines bisherigen Werdegangs einer Aufnahmeprüfung unterziehen und dabei mindestens die Note 6 erreichen.

 

Wer behauptet da, die Durchlässigkeit nach oben sei nicht ausreichend?

 


 

„Kein Bedarf“ an Einsicht

 

 Seit 1.1.06 gilt auf Bundesebene das neue InformationsFreiheitsGesetz. Danach können BürgerInnen nun Einblick in (fast alle) Akten der Bundesbehörden erhalten. Mehrere Bundesländer haben dieses Gesetz auf Länderebene übertragen.

Doch in Bayerns Behörden bleibt der interessierten Öffentlichkeit das Recht auf Akteneinsicht (vorerst?) verwehrt.

Der CSU-Abgeordnete König gab im Rechtsausschuss des Landtags eine umwerfende Begründung für die freistaatliche Verweigerung ab:

Seine Fraktion könne keinen Bedarf der Bevölkerung für solch umfassende Erlaubnis zur Akteneinsicht erkennen. (vergl. Maximilianeum Nr. 4/06)

 

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Beamtenbund akzeptiert Ruhestand mit 67

 

Laut Koalitionsvertrag der Merkel-Regierung von 2005 müssen Änderungen im Rentensystem wirkungsgleich auf das Versorgungsrecht der BeamtInnen übertragen werden. Erstaunliche Reaktion des deutschen Beamtenbundes: „Da haben wir keinen Protest anzumelden.“ (vergl. SZ 3.2.06)

 


 

Ein nachdenklich stimmender Aushang in einem nordbayerischen Lehrerzimmer:

 

Das Ministerium für Unterricht und Kultus informiert:

„Immer wieder müssen Wir feststellen, dass es Bedienstete gibt, die glauben, gewisse Vorschriften ignorieren zu können, weil sie der irrigen Meinung erliegen, diese seien unsinnig oder gar überflüssig.

Dazu ist anzumerken, dass es in der Natur der Vorschrift liegt, Vorschrift zu sein und sich von daher jede Diskussion über Sinnhaftigkeit, Zweckmäßigkeit etc. per se verbietet.

Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die Aussage des Großen Kurfürsten (obgleich Preuße):

ES IST DEM UNTERTANEN NICHT GESTATTET, DEN MASSSTAB SEINER BESCHRÄNKTEN EINSICHT AN DIE ENTSCHEIDUNGEN DER OBRIGKEIT ZU LEGEN.

Leitsätze wie diese haben dem deutschen Beamten seit jeher Rückhalt und Sicherheit in stürmischen Zeiten gegeben und werden auch künftig Leuchttürme im Meer der Hilflosen und Chaoten sein.“

 


 

Sehhilfe !

 

 Zitat aus den Erläuterungen wegen Ablehnung der Beihilfegelder zu einer Brille:

„Gem. Nr. 12 der Anlage 3 zu § 6 Abs. 1 Nr. 4 BhV sind die Aufwendungen für Sehhilfen ab dem 01.01.2004 … nur bei Vorliegen einer der folgenden Erkrankungen beihilfefähig:

a) Blindheit beider Augen …“

 


 

180 Prozent anders

 

 „In einer 12-stündigen Marathonsitzung hatten sich die Abgeordneten zu ebenso drastischen wie umstrittenen Einsparungen in Milliardenhöhe durchgerungen. „180 Prozent anders“, sagt Huber über die gewendete Stimmung.“

 Soweit das dpa-Zitat aus dem Fränkischen Tag vom 13.01.05 über die Sitzungsatmosphäre in der CSU-Fraktion, die beschlossen hat, durch Haushaltsumschichtungen einen Teil der fehlenden Lehrkräfte auf ein Jahr befristet einzustellen.

 Wird eine/r dieser neuen KollegInnen dafür abgestellt, dem Herrn Minister und Chef der bayerischen Staatskanzlei, Erwin Huber, die durchaus unterschiedliche Bedeutung der Begriffe Prozent und Grad zu erklären?

 


 

Realitätsverleugnung, schräge Kausalität und Scheinlösung

 

 „Die Hauptschule in Bayern ist eine zu recht hoch geschätzte Schulart, wie die Ergebnisse der nationalen PISA-Studie erwiesen haben…“

 So begann der erste Satz der Vorbemerkungen zum Hauptschullehrplan 2004, unterschrieben von der damals zuständigen Ministerin, Frau Monika Hohlmeier. Ob sie wohl zuhören würde, wenn ihr Eltern das wahre Image der Hauptschule erklären wollten. Und wie ist klar zu machen, dass die nationale Auswertung der PISA-Studie wenig über die angebliche Hochschätzung der HS sagen kann?

Einer ihrer Nachfolger im Amt hat das Imageproblem der Hauptschule nun gelöst, scheinbar jedenfalls. Er schaffte den Begriff ab. Die ehem. Hauptschulen in Bayern heißen nun Mittelschulen.

 


 

Test ging daneben

 

In nahezu jeder der 12 Aufgaben des bayernweiten Jahrgangsstufentests für die 8. Jahrgangsstufe der Hauptschule war mindestens 1 Fehler in der an die Schulen verschickten Vorlage des Ministeriums versteckt.

Drei Beispiele:

a) Die Angabe zu Aufgabe 2 behauptete das Fehlen von 6 Kommas. Tatsächlich fehlten 5! Pro richtig gesetztem Komma sollte ein Punkt gegeben werden, erreichbar waren aber insgesamt nur 4 Punkte !
b) In Aufgabe 7 fehlte bei einem Wort das Trennungszeichen, ein weiterer Begriff war ohne entsprechendes Zeichen und dazu noch an falscher Stelle getrennt.
c) In Aufgabe 10 mussten die „praktisch begabten“ HauptschülerInnen den Begriff „Präteritum“ kennen, um die Aufgabe zu verstehen. Im Korrekturhinweis zu dieser Aufgabe stand zu lesen, dass „jede richtig angekreuzte Aussage“ einen Punkt ergebe. Allerdings war in dieser Aufgabe kein einziges Kreuz zu setzen!


Wir kreiden nicht an, dass mal ein Tippfehler passieren kann. Wenn jedoch bei einem ohne jeden Zeitdruck vorbereiteten und landesweit verschickten Test die Fehlerquote so hoch ist wie hier, dann lässt das schon Rückschlüsse zu auf die Sorgfalt der betreffenden KuMi-MitarbeiterInnen. Offenbar wurde die Vorlage vor der Versendung nicht einmal konzentriert durchgesehen. Die E-mail mit Hinweisen auf einige der Fehler  -  keineswegs auf alle !  -   kam am Prüfungstag an die Schulen, nachdem all die Kopien für die Schüler schon angefertigt waren. Eine Entschuldigung für die Schlamperei lag nicht bei.

 


 

Ohne Hingabe vorschriftswidrig

 

"Im Übrigen verpflichtet Art. 64 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Beamtengesetzes den Beamten dazu, sich mit voller Hingabe seinem Beruf zu widmen. Eine Diensterfüllung "nach Vorschrift" würde damit eine Dienstpflichtverletzung darstellen, die disziplinarrechtlich geahndet werden kann."

 

Diese feine Definition steht in einem amtlichen Antwortschreiben des bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus an einen unzufriedenen Untergebenen anno 2003, gezeichnet vom Leitenden Ministerialrat Dr. Eibert.

 


 

Zu dumm

 

An einer Schule in Mittelfranken war die Konrektorenstelle seit 2 Jahren nicht besetzt.
Ist der Chef krank, ist der Dienstälteste an der Reihe, die Amtsgeschäfte zu führen. Der wollte aber nicht, alle anderen in der Dienstalters-Reihenfolge auch nicht.

In einer Lehrerkonferenz erklärte sich ein jüngerer Kollege bereit, die Stellvertreterfunktion auszuüben. Auch der Schulleiter war dafür.

Nur der Schulrat lehnte dies kategorisch ab. Er verlangte von allen Lehrkräften, die abgelehnt hatten, die schriftliche Erklärung, dass sie zu dumm seien, die Funktion auszuüben.

Das wollten die aber schriftlich nun auch wieder nicht bestätigen. Daraufhin ließ sich der Dienstälteste überreden, seinen Widerspruch zurückzuziehen und den Schulleiter bei Bedarf zu vertreten.

 


 

Wünsche zum Nachdenken

 

Mithilfe einer auffallend bescheidenen Satzkonstruktion gab ein Rektor in Oberfranken seine Weihnachts- und Neujahrswünsche an sein Kollegium und an die Eltern weiter.  Zitat:

"Mögen der Anspruch des Menschen als Wesen der normativen Vernunft und Freiheit, die Fülle wissenschaftlich-empirischer Daten, die Moral in der modernen, von Fortschritt und Werteverfall geprägten Welt sowie der Glaube an Gott als Grund und Ziel in Einklang zu bringen sein, damit auf den Ebenen von Gerechtigkeit und Humanität weiterhin verbindliche sowie lebbare Normen entwickelt werden können, die es dem Einzelnen ermöglichen, den zeitgemäßen Realitäten offenen Auges begegnen zu können und in der konkreten Auseinandersetzung nach Lösungen zu suchen, die auch Beachtung verdienen.

Mit herzlichen Grüßen

........................................., Rektor

 

 

Quali-Splitter

 

(drei Zitate aus Abschlussprüfungen Deutsch an einer Hauptschule 2001):

 

"Handy ist ein Gerät womit man heutzutage ohne eins nicht leben kann."

 

"Internet ist auch die Zukunft. In einigen Jahren wird man z.B. wenn man daheim vor dem Kühlschrank steht, über einen scanner z.B. die Milch wenn leer ist drüberfahren, dadurch wird sie automatisch bestellt."

 

"Fatzhit: Bei so was kann es eben auch hinten los gehen."

 


 

B3-Beamter erklärt sich für überflüssig

 

"Die Position des Vizepräsidenten einer Bezirksregierung ... wäre entbehrlich, wenn diese Behörde effizient organisiert werden würde."

Das erklärte der Vizepräsident der Bezirksregierung von Oberfranken, Horst Müller, über die Notwendigkeit seines eigenen mit B3 hochdotierten Postens, nachdem er seinen Anspruch auf Altersteilzeit gegenüber dem bayr. Innenministerium gerichtlich durchsetzen musste.

(vergl. Nordbayr. Kurier v. 4.7.01)

 


Worauf es ankommt

 

Ein Rektor in Oberfranken erklärte einem Lehramtsanwärter im Jahre 1976, dass dieser seinen Schülern "auf jeden Fall beibringen müsse, Dinge zu tun, die ihnen nicht passten."

Er habe damals einen Stellungsbefehl bekommen und sofort in den Krieg ziehen müssen. Das habe ihm auch nicht gepasst.

Er sei sich bewusst, dass die Schüler nicht so sehr viel lernten in der Hauptschule, aber eines müssten sie lernen: sich anzupassen und Aufträge zu erfüllen, auch wenn ihnen das nicht behage!

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