Zur Geschichte von Lehrer- und Lehrerinnen-Verbänden
vor der Gründung der GEW:
Recherchiert und verfasst von Schorsch Wiesmaier, Dorfen
2019
Ergänzt und redaktionell bearbeitet von Ernst Wilhelm, Bamberg
Im Feudalismus sahen die Herrscher keine Notwendigkeit für eine systematische Ausbildung des ökonomisch, politisch und sozial unterdrückten Volkes. Notwendige Fertigkeiten ließen sich durch Imitation erlernen. Erziehung erfolgte im Familienalltag.
Im Laufe der Industrialisierung mit ihrer zunehmenden Arbeitsteilung drängte das Bürgertum auf schulische Grundbildung.
Ende des 18. Jahrhunderts entstanden Selbsthilfeeinrichtungen (Sterbe-, Witwen-, Waisenkassen) von gering bezahlten Lehrern, um existenzbedrohende Notlagen überbrücken zu können. Im Anschluss daran auch Gesangvereine, Lesetreffen etc.
1802 Einführung der Schulpflicht in Bayern für 6- bis 12-Jährige. Erntezeiten waren ausgenommen. Die Einhaltung war nicht streng überwacht.
1805 Gründung der „Gesellschaft der Freunde des vaterländischen Schul- und Erziehungswesens“ in Hamburg, Ähnliches in anderen Städten. Hauptsächlich Erörterung pädagogischer Fragen und solidarische Unterstützung. Die Vertretung politischer Interessen hätte zu Konflikten mit der Obrigkeit geführt.
1823 Der Nürnberger Lehrer Johann Grießhammer ruft zur Gründung des ersten „Allgemeinen Lehrervereins für Baiern“ auf. Zweck des Vereins war die „Fortbildung und Vervollkommnung der Mitglieder in ihrem Beruf“.
Ab 1825 erschien dessen Zeitschrift „Der Volksschullehrerverein“.
1827 Diesterweg gab die „Blätter für Erziehung und Unterricht“ heraus und forderte die Lehrerschaft auf, sich zusammenzuschließen. Schul- und standespolitische Fragen wurden in den Vordergrund gerückt, auf Gesetzgebung und Verwaltung sollte Einfluss genommen werden.
1832 Der Lehrerverein für Baiern wurde verboten mit der Begründung, Fortbildung ohne staatliche Aufsicht sei unerwünscht und Lehrer seien zum stillen, aber desto verdienstvolleren Wirken berufen.
1848 Gründung des Allgemeinen Deutschen Lehrervereins in Eisenach. Hier ein Auszug aus dem bemerkenswerten Gründungsaufruf von Karl Friedrich Wander:
1849 Die Niederschlagung der Revolution durch die Truppen der Fürsten bedeutete
für viele fortschrittliche Lehrer die Entlassung, für neue Bewerber willkürliche Gesinnungsprüfungen,
das Verbot der Mitgliedschaft in regierungskritischen Vereinen,
die Schwächung der Bewegung für eine gemeinsame Schule für alle Kinder und weniger Bemühungen um eine Vereinigung der verschiedenen Lehrervereine.
1861 Gründung des Bayerischen Lehrervereins - mit viel Pathos und dem Versprechen politischer Enthaltsamkeit. Folglich fehlten (im Vergleich zu Wanders Aufruf 1848) vorwärtsweisende Zielangaben:
1871 Nach der Gründung des 2. Deutschen Reichs unter Kaiser Wilhelm I. benannte sich die „Deutsche Lehrerversammlung“ um in „Deutscher Lehrerverein“. Mitglieder waren ausschließlich Volksschullehrer. Im Mittelpunkt standen: die gegenseitige Unterstützung in Notlagen, pädagogische Fragen, die Organisation von Lehrerbüchereien und Forderungen nach besserer Besoldung, jedoch keine schulstrukturpolitischen Forderungen. Der DLV erreichte einen Organisationsgrad von ca. 75% aller (ausschließlich männlichen) deutschen Volksschullehrer.
1889 Gründung eines Katholischen Lehrervereins in Preußen
1890 Gründung des ADLV, des Allgemeinen Deutschen Lehrerinnenvereins. Darin organisierten sich Lehrerinnen aller Schularten. Der Zölibat für Lehrerinnen wurde nicht in Frage gestellt.
1890 Gründung des Verbands Deutscher Evangelischer Schul- und Lehrervereine
1893 Gründung des Katholischen Lehrervereins in Bayern (KLV)
1895 Gründung des Preußischen Rektorenvereins im Deutschen Lehrerverein (DLV)
1904 Der BLV trat als einer der letzten Lehrervereine dem DLV bei.
1914 Der Deutsche Lehrerverein verzichtete angesichts der Kriegskosten auf Gehaltsforderungen und schulpolitische Zielsetzungen.
1914 Gründung des pazifistisch ausgerichteten „Bundes Neues Vaterland“, dem aber nur wenige Lehrer*innen angehören (z.B. Paul Oestreich und Anna Siemsen). Dieser Bund wurde 1916 verboten.
1918 Gründung des Deutschen Beamtenbundes (DBB) (unter prominenter Beteiligung des Dt. Lehrervereins
Gründung sozialistischer Lehrer*innenvereine, die schulart- und parteiübergreifend organisierten.
1919 Gründung der Bayerischen Beamtengewerkschaft. Sie unterstützte die erste Räterepublik (im Gegensatz zum Bay. Beamten- und Lehrerbund, der sich mit der nach Bamberg geflohenen Regierung unter Ministerpräsident Hoffmann solidarisierte)
Gründung der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Lehrer
Gründung des Verbandes Sozialistischer Lehrer Deutschlands und Deutsch-Österreichs
Gründung des Bundes Entschiedener Schulreformer
1920 Die Reichsregierung findet einen Kompromiss im Schulstrukturstreit: SPD und
USPD wollten eine 8-jährige gemeinsame Schule für alle Kinder, die Zentrumspartei wehrte sich dagegen. Der Kompromiss war eine 4-jährige Grundschule.
Der Verbandstag der sozialistischen Lehrer und Lehrerinnen beschloss die Umbenennung in Freie Lehrergewerkschaft Deutschlands (FLGD) und beantragte die Aufnahme in den Allg. Dt. Gewerkschaftsbund. Dieser lehnte den Aufnahmeantrag ab und verwies beamtete Lehrkräfte auf die Zuständigkeit des Deutschen Beamtenbunds.
1921 Der 1903 gegründete "Vereinsverband akademisch gebildeter Lehrer änderte seinen Namen in "Philologenverband"
1922 Angesichts des Eisenbahnstreiks und der Drohung von Reichskanzler Ebert (SPD) mit dem Notverordnungsrecht distanzierte sich der Beamtenbund vom Streikrecht.
1928 Gründung des Nationalsozialistischen Lehrerbunds mit 50 Mitgliedern. Mitgliederzahl 1932: 6000
1932 In einer vertraulichen Aussprache zwischen NSDAP und Bayerischem Lehrerverband stellte der BLV-Vorsitzende Winkle fest, die „bisherigen Verlautbarungen der NSDAP lassen in ihren Schulforderungen im allgemeinen eine Reihe von gemeinsamen Zielrichtungen erkennen…“. Am Schluss des Protokolls über dieses Treffen steht: „Winkle schließt die Sitzung mit dem Ausdruck der Genugtuung, daß die rückhaltlose Aussprache ein gutes gegenseitiges Verständnis der Lage und eine weitgehende Übereinstimmung in den Auffassungen und schulpolitischen Forderungen gezeigt habe. Es sei zu wünschen, daß die gewonnene persönliche Fühlung auch weiter aufrecht erhalten werde.“
1933 Im April 33 änderte der BLV seinen Namen in „Bayerischer Lehrerverein e.V., Landesfachschaft der Lehrer an Volks- und Sonderschulen im Nationalsozialistischen Lehrerbund“. „Nichtariern“ wurde ab diesem Zeitpunkt die Mitgliedschaft verwehrt.
Der DLV trat
körperschaftlich dem NS-Lehrerbund bei, "beseelt von dem Gefühl unbedingter Mitverantwortung" und bereit zu "tatkräftiger, fördernder Mitarbeit".
Der Allgemeine Deutsche Lehrerinnenverein mochte da nicht zurückstehen und stellte sich "bewußt in den Dienst der
Volkwerdung...mit begeisterter Hingabe in nationalem und sozialem Sinne...".
Die Allgemeine Freie Lehrergewerkschaft dagegen hatte schon seit Jahren vor der NSDAP gewarnt. Um der "Gleichschaltung"
zu entgehen, löste sie sich im April 1933 auf.
Ca. 3000 Lehrer*innen wurden "gemaßregelt" oder entlassen, ca. 800 gingen in die Emigration.
1935 Die Organisationsleitung der NSDAP schrieb: "Bei den Lehrern ist die Anzahl der Parteieintritte 6mal so groß als vor der Machtübernahme. Hier handelt es sich zweifellos bei einem größeren Teil der Beamten und Lehrer um Kunjunkturritter." Deshalb schloss die NSDAP Mitglieder wieder aus, wenn sie sich nicht in der "Bewegung" engagierten. Tausende Lehrer erwiesen sich als verlässliche Stützen der Partei: 2668 Ortsgruppenleiter, 78 Kreisleiter, 7 Gauleiter und stellv. Gauleiter, 700 Ehrenzeichenträger.
1936 waren 97% der Lehrkräfte Mitglied im Nationalsozialisti-schen Lehrerbund (NSLB) und 32% der Volksschullehrer*innen gehörten der NSDAP an. Zahlreiche Lehrer übten Parteiämter aus.
1937 Der BLV löste sich auf. In ihrem Buch "Aufstehen! Gegen das Vergessen und Unrecht! (München 2011) bezeichnen D. Reithmeier und F. Schäffer den damaligen BLV-Vorsitzenden Josef Bauer als „überzeugten Anhänger der nationalsozialistischen Rassenideologie“.
1945 Gründung des Verbandes der Lehrer und Erzieher im FDGB der "Ostzone"
1946 Neugründungen von Lehrervereinen in den "Westzonen"
Eine Direktive des Alliierten Kontrollrats gab folgende Ziele für die Struktur des Bildungswesens in Deutschland an:
- Die Trennung zwischen der sog. höheren Bildung und der sog. Volksschule muss überwunden werden durch die Einführung eines zusammenhängenden Erziehungssystems.
- Alle Lehrerinnen und Lehrer sind an Universitäten auszubilden.
(Es dauerte Jahrzehnte, bis die meisten Lehrkräfte (außer Fach- und Förderlehrer*innen) reguläre Unis besuchen konnten, wobei sie in vielen Bundesländern immer noch für unterschiedliche Schularten statt für unterschiedliche Schulstufen ausgebildet werden.
Beim gemeinsamen Schulbesuch aller Schüler*innen gehört Deutschland weiterhin zu den Verliererstaaten. Trotz der im Jahr 2009 von der Bundesregierung unterzeichneten Inklusionsziele leisten die meisten Lehrer*innenverbände, die C-Parteien und die ihnen nahestehenden Medien immer noch verbissenen Widerstand gegen die EINE SCHULE FÜR ALLE bzw. akzeptieren diese nur unter großem öffentlichen Druck, widerwillig bzw. in abgeschwächter Form. Besonders die bayerische Staatsregierung tat und tut sich hervor bei der Verhinderung dieser längst überfälligen bildungspolitischen Weichenstellung, die keine hinreichende, aber eine notwendige Voraussetzung ist für den Aufbau einer humanen und solidarischen Gesellschaft. E.W.)
Laut Potsdamer Abkommen waren alle faschistischen Bildungsinhalte zu entfernen und alle aktiven Nationalsozialisten aus dem Schuldienst zu entlassen. Die Mehrzahl der Entlassenen wurde nach wenigen Monaten wieder eingestellt.
1948 Im Verbandsorgan des BLLV, der Bayerischen Schule, beklagte sich Max Braun über die Entnazifizierungsverfahren. Dadurch werde den „vom Gesetze betroffenen Lehreridealisten der Glaube an die Güte und Gerechtigkeit der Menschen… genommen.“ Hier ein Auszug: