Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Oberfranken
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GEW  Kreisverband Hof - Wunsiedel                        

Herzliche Einladung zum letzten                       

              GEW-Mitgliedertreffen,

                                             in diesem Jahr!

                     Mittwoch, 17. Dezember 2025

             12.30 Uhr mittags    NEUER ORT : 

         

          Restaurant Schelters, Campus Südring 96, 95028 Hof

                                     Bitte bei Bernd Mangei anmelden!                                           

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       Die voraussichtlich nächsten Termine im neuen Jahr 2026:

                     

                         Mittwoch, 21. Januar ; Mittwoch, 18. Februar;

                      Donnerstag, 19. März (Jahreshauptversammlung)

 

                                 Bitte schon einmal vormerken!

 

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                     Aktuelles zu:                                   

Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter

 

Ausgang im Karlsruher Verfahren sendet deutliches Signal an Bundespolitik; Verfahren eingestellt – rechtliches Dilemma bleibt

16.10.2025 (Auszüge aus der Pressemitteilung)

 

Heute wurde das Berufungsverfahren gegen drei beschuldigte Sozialarbeiter*innen des Karlsruher Fanprojekts wegen des Verdachts der Strafvereitelung am Landgericht Karlsruhe gegen Auflagen eingestellt. In seinen Eröffnungsworten betonte der vorsitzende Richter

Peter Stier das bestehende rechtliche Dilemma des fehlenden Zeugnisverweigerungsrechts, welches jedoch auf politischer Ebene und nicht in diesem Verfahren zu klären sei.

 

Bündnis fordert Klarheit vom Gesetzgeber

Als Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht sind wir vor allem weiterhin davon überzeugt, dass sich unsere Kolleg*innen nicht schuldig gemacht haben“, erklärt Georg Grohmann, Sprecher des „Bündnisses für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit“ (BfZ). Er verweist auf das Signal, das von dem heutigen Verfahren ausgeht: Es sei „endlich Rechtssicherheit für staatlich organisierte Hilfe zu gewährleisten. Die vorhandene Unsicherheit innerhalb der Sozialen Arbeit in Deutschland

muss ernst genommen werden.“

Durch die Einstellung des Verfahrens blieben zentrale Fragen bezüglich der Strafvereitelung und der Relevanz der von der Staatsanwaltschaft verlangten Aussagen für ihre Ermittlungsverfahren offen. Über ihre Verteidiger*innen machten die Sozialarbeiter*innen deutlich, dass die Zustimmung zur Einstellung des Verfahrens kein Schuldeingeständnis sei.

Leider würden „die nächsten Sozialarbeiter*innen in solch einer Situation erneut ...strafrechtlich bedroht sein.“

Die gesamten Ermittlungsverfahren und Prozesse hätten im Kontext der

Fanprojekte enormen Schaden verursacht und für riesige Unsicherheit in der gesamten Sozialen Arbeit gesorgt. „Dass Sozialarbeiter*innen als Privatpersonen dafür haften müssen, ihre Arbeitsgrundlage zu schützen, ist und bleibt ein Skandal“, betont Grohmann und verweist damit nicht nur auf die hohen Geldstrafen zwischen 1.500 und 3.150 €, die den Kolleg*innen auferlegt wurden.... Rechtssicherheit werde es für die Soziale Arbeit erst mit einem Zeugnisverweigerungsrecht geben. Dieses zu konkretisieren, ist und bleibt Aufgabe des Gesetzgebers.

www.zeugnis-verweigern.de | bsky.app/profile/zvr-sozialearbeit.bsky.social | instagram.com/zvr_sozialearbeit

 

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