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Herzliche Einladung zum
GEW-Mitgliedertreffen
Mittwoch, 25. Februar, 12.30 Uhr mittags
Restaurant Schelters, Campus Südring 96, 95028 Hof
Bitte bei Bernd Mangei anmelden!
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Aktueller Veranstaltungstipp :
Donnerstag, 19. Februar, Hof, Hotel Strauß:
Diskussionsveranstaltung mit Chaja Boebel (Berlin) über Gewerkschaften und Rechtsentwicklung,
Veranstalter: AGA (in der IG Metall) Ostoberfranken
und DGB Hochfranken.
!! Achtung: Verschiebung der GEW-JHV !!
Die für Donnerstag, 19. März, vorgesehene Jahreshauptversammlung unserer GEW Hof-Wunsiedel muss auf April verschoben werden!
Einladung folgt demnächst.
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GEW-PM vom 26.1.26 (Frankfurt/Main) (Auszug)
27. Januar: Jahrestag der Befreiung von Auschwitz
GEW und VBE: „Erinnern verpflichtet – jetzt Haltung zeigen!“
„Am 27. Januar gedenken wir der Opfer des Nationalsozialismus. Dieses Gedenken mahnt uns, die Erinnerung wachzuhalten – das ist nicht nur mit Blick auf die Vergangenheit, sondern auch die Gegenwart und Zukunft wichtig“, teilen die GEW und der Verband Bildung und Erziehung (VBE) am Holocaust-Gedenktag mit. „Antisemitismus, Rassismus und Demokratiefeindlichkeit nehmen wieder zu, in Schulen ebenso wie im gesamtgesellschaftlichen analogen und digitalen Miteinander. ....“
Wir beobachten eine schleichende Normalisierung von Menschenfeindlichkeit und autoritären Denkmustern. Wenn rechtsextreme Parteien in Parlamenten an Einfluss gewinnen, wenn Geschichtsrevisionismus Raum greift und antisemitische Hetze Alltag wird, ist das ein Angriff auf die Grundlagen unseres demokratischen Zusammenlebens. Erinnerungskultur ist deshalb keine historische Formalität, sondern Voraussetzung für eine wehrhafte Demokratie“, betont Tomi Neckov, Bundesvorsitzender des VBE.
VBE und GEW stellen fest: „Demokratiebildung darf nicht an den Rand gedrängt werden. Schulen benötigen verlässliche Strukturen, Fortbildungen und Materialien, um wirksam gegen Diskriminierung, Hass und Desinformation vorgehen zu können. Das Erinnern an die Verbrechen des Nationalsozialismus ist nicht verhandelbar – es ist eine dauerhafte Verpflichtung für alle, die in Bildung, Politik und Gesellschaft Verantwortung tragen. Nie wieder ist jetzt!
Hintergrundinformation:
Der 27. Januar ist seit 1996 ein
bundesweiter, gesetzlich verankerter Gedenktag.
Er wurde von dem verstorbenen Altbundespräsidenten Roman Herzog als
„Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus“ ins Leben gerufen.
Das Datum des Jahrestages
erinnert an die Befreiung des Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau sowie der Konzentrationslager Auschwitz I und Monowitz am
27. Januar 1945 durch die Rote Armee. Die Vereinten Nationen haben den 27. Januar im Jahr 2005 zum „Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust“ erklärt.
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Aktuelles zum
Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter
Ausgang im Karlsruher Verfahren sendet deutliches Signal an Bundespolitik; Verfahren eingestellt – rechtliches Dilemma bleibt
16.10.2025 (Auszüge aus der Pressemitteilung)
Heute wurde das Berufungsverfahren gegen drei beschuldigte Sozialarbeiter*innen des Karlsruher Fanprojekts wegen des Verdachts der Strafvereitelung am Landgericht Karlsruhe gegen Auflagen eingestellt. In seinen Eröffnungsworten betonte der vorsitzende Richter
Peter Stier das bestehende rechtliche Dilemma des fehlenden Zeugnisverweigerungsrechts, welches jedoch auf politischer Ebene und nicht in diesem Verfahren zu klären sei.
Bündnis fordert Klarheit vom Gesetzgeber
„Als Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht sind wir vor allem weiterhin davon überzeugt, dass sich unsere Kolleg*innen nicht schuldig gemacht haben“, erklärt Georg Grohmann, Sprecher des „Bündnisses für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit“ (BfZ). Er verweist auf das Signal, das von dem heutigen Verfahren ausgeht: Es sei „endlich Rechtssicherheit für staatlich organisierte Hilfe zu gewährleisten. Die vorhandene Unsicherheit innerhalb der Sozialen Arbeit in Deutschland
muss ernst genommen werden.“
Durch die Einstellung des Verfahrens blieben zentrale Fragen bezüglich der Strafvereitelung und der Relevanz der von der Staatsanwaltschaft verlangten Aussagen für ihre Ermittlungsverfahren offen. Über ihre Verteidiger*innen machten die Sozialarbeiter*innen deutlich, dass die Zustimmung zur Einstellung des Verfahrens kein Schuldeingeständnis sei.
Leider würden „die nächsten Sozialarbeiter*innen in solch einer Situation erneut ...strafrechtlich bedroht sein.“
Die gesamten Ermittlungsverfahren und Prozesse hätten im Kontext der
Fanprojekte enormen Schaden verursacht und für riesige Unsicherheit in der gesamten Sozialen Arbeit gesorgt. „Dass Sozialarbeiter*innen als Privatpersonen dafür haften müssen, ihre Arbeitsgrundlage zu schützen, ist und bleibt ein Skandal“, betont Grohmann und verweist damit nicht nur auf die hohen Geldstrafen zwischen 1.500 und 3.150 €, die den Kolleg*innen auferlegt wurden.... Rechtssicherheit werde es für die Soziale Arbeit erst mit einem Zeugnisverweigerungsrecht geben. Dieses zu konkretisieren, ist und bleibt Aufgabe des Gesetzgebers.
www.zeugnis-verweigern.de | bsky.app/profile/zvr-sozialearbeit.bsky.social | instagram.com/zvr_sozialearbeit
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