TARIFRUNDE TV-L 2023
Die Gewerkschaften verhandeln seit dem 26. Oktober 2023 mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) über eine Gehaltserhöhung für die Tarifbeschäftigten im
Geltungsbereich des TV-L. Bislang haben die Arbeitgeber kein verhandlungsfähiges Angebot vorgelegt.
Die GEW fordert:
▪ 10,5 Prozent mehr Gehalt, mindestens 500 €
▪ Laufzeit 12 Monate
▪ Tarifvertrag für studentische Beschäftigte
Um diesen Forderungen Nachdruck zu verleihen, ruft die GEW ihre Mitglieder im
Geltungsbereich des TV-L sowie die studentischen Beschäftigten an den staatlichen Hochschulen und Forschungseinrichtungen und staatlichen Schulen in Oberfranken am
28.11.2023 zu einem ganztägigen Warnstreik auf.
IN BAMBERG:
STARTKUNDGEBUNG MIT STREIKERFASSUNG:
10:30 UHR AN DER PROMENADE/ZOB
DANACH: DEMONSTRATION ZUR MENSA IN DER AUSTRAßE
Ist streiken überhaupt erlaubt?
Das Streikrecht ist verfassungsmäßig im Rahmen der
„Koalitionsfreiheit“ (Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz)
geschützt. Aus der Koalitionsfreiheit leitet sich das
Recht ab, seine Interessen gemeinsam durchzusetzen
und dafür das Mittel des Arbeitskampfes zu nutzen.
Ein Streik ist aber nur dann rechtmäßig, wenn er von
einer Gewerkschaft getragen wird. Ein Streik ohne
gewerkschaftlichen Streikaufruf ist in Deutschland nicht
zulässig.
Wer darf streiken?
Ruft eine Gewerkschaft die Beschäftigten zu einem
Streik auf, haben alle Arbeitnehmer*innen dieser
Einrichtungen Streikrecht, sofern sie vom „Streik-
gegenstand“ betroffen sind.
Kolleg*innen, die nicht Mitglied einer Gewerkschaft
sind, sind genauso aufgerufen, sich am Streik zu
beteiligen wie Gewerkschaftsmitglieder. Allerdings
erhalten nur Mitglieder von ihrer Gewerkschaft
Streikgeld und Rechtsschutz.
Was ist mit denen, die nicht streiken wollen?
Niemand wird zu einem Streik gezwungen. Aber: Alle,
die nicht mitmachen, gefährden den Erfolg. Diejenigen,
die nicht streiken, kann der Arbeitgeber auch zu
Diensten außerhalb der Einrichtung einsetzen.
Wie komme ich an mein Streikgeld?
Voraussetzung ist, sich an jedem Streiktag im Streikbüro
in eine Liste einzutragen und damit seine Teilnahme am
Streik zu dokumentieren. Nur, wer sich in die Liste
eingetragen hat, bekommt Streikgeld. Bei Warnstreiks
zahlt die GEW pro Streiktag den nachgewiesenen
Nettogehaltsabzug als Streikgeld, maximal das Drei-
fache des auf den nächsten vollen Euro aufgerundeten
monatlichen Mitgliedsbeitrags.
Mit welchen Reaktionen des Arbeitgebers muss ich rechnen?
Der Arbeitgeber kann den Teil des Entgeltes, der auf
den Zeitraum der Teilnahme an einem Streik entfällt,
einbehalten. Eintragungen in Personalakten,
Abmahnungen oder Kündigungen wegen der Teilnahme
an einem Streik sind rechtswidrig. Die Teilnahme an
einem Streik darf auch keine Auswirkung auf die
Zahlung eines Leistungsentgeltes haben.
Muss ich meinen Arbeitgeber über die
Beteiligung am Streik informieren?
Über eine persönliche Streikteilnahme muss die
streikende Person ihren Arbeitgeber nicht informieren.
Auf Anfrage des Arbeitgebers sind aber
Einrichtungsleitungen verpflichtet, die Namen von
Beschäftigten zu nennen, die an einem Streiktag nicht
zum Dienst erschienen sind. Aus Kollegialität kann es
sinnvoll sein, die Streikteilnahme anzukündigen. Es
erleichtert auch z. B. streikbetroffenen Eltern,
solidarisch zu bleiben.
Wer entscheidet, ob Einrichtungen geschlossen
werden und wie funktioniert ein „Notdienst“?
Die Entscheidung zur Schließung der Einrichtung trifft
der jeweilige Träger. Vor allem bei längeren Streiks kann
es sinnvoll sein, dass in begrenztem Umfang Ein-
richtungen für Notfälle geöffnet bleiben. Für die
Vereinbarung eines Notdienstplanes mit dem Arbeit-
geber sind die Gewerkschaften vor Ort zuständig.
Notdienste dürfen vom Arbeitgeber nicht einseitig
angeordnet werden.
Was passiert während eines Streiks?
Inhalt eines Streiks ist die gemeinsame, planmäßige und
vorübergehende Vorenthaltung der Arbeitsleistung
durch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die
konkrete Ausgestaltung des Streiks ist von den Be-
dingungen vor Ort abhängig.
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft • Landesverband Bayern •
Neumarkter Straße 22 • 81673 München
Telefon +49 89 54 40 81-0 • Fax +49 89 5 38 94 87 •
www.gew-bayern.de • info@gew-bayern.de
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Forderungen der GEW Bayern:
Endlich Fortschritte für die Bildung
und die Beschäftigten erzielen!
Die Lage in den Bildungseinrichtungen ist desolat.
Erzieher*innen, Lehrer*innen, Sozialpädagog*innen, Beschäftigte an Hochschulen und in der Weiterbildung fehlen überall.
Gleichzeitig leiden alle unter den immer schlechter werdenden Arbeitsbedingungen.
Die Spaltung der Gesellschaft zwischen Arm und Reich nimmt zu. Krieg und Klimakrise sorgen für wachsende Unsicherheit in der Bevölkerung.
Die GEW Bayern stellt sich klar gegen Bildungs- und Sozialabbau und fordert von den politisch Verantwortlichen:
- Fachkräftemangel in der Bildung langfristig lösen
- Bessere Arbeitsbedingungen und Gesundheitsschutz für alle
- Arbeitszeitverkürzung statt Verlängerung der Lebensarbeitszeit
und Aufweichung des Arbeitszeitgesetzes
- Demokratische Mitbestimmung in allen Bildungseinrichtungen
- Befristungen überall beenden – Dauerstellen für Daueraufgaben
- Klimakrise ernst nehmen und entsprechend handeln
- Geschlechtergerechtigkeit durchsetzen
- Klare Haltung gegen Diskriminierung und für Vielfalt
- Senior*innenmitwirkungsgesetz auf den Weg bringen
- Gesellschaftlicher Spaltung entgegenwirken: Umverteilung von
oben nach unten
- Bildungsungerechtigkeiten abbauen
- Mehr Geld in die Bildung!
Die Hauptforderungen des Bündnisses:
1. Kita und Schule ZUKUNFTSFÄHIG und INKLUSIV machen
2. Eine AUSBILDUNGSOFFENSIVE für pädagogisches Personal
3. 100 Milliarden Euro SONDERVERMÖGEN und mindestens
10% des BIP jährlich für Bildung und Forschung
4. Echter BILDUNGSGIPFEL auf Augenhöhe
Beschluss der GEW-Landesvertreter*innenversammlung am 22.04.23:
Für Frieden, Abrüstung, Völkerverständigung!
Nach mehr als einem Jahr „Zeitenwende" in der Politik der Bundesregierung bekräftigen wir als Gewerkschafter*innen unsere Positionen für Frieden, Abrüstung und Völkerverständigung. Als Teil der Friedens- und antimilitaristischen Bewegung und vor dem Hintergrund fehlender 100 Milliarden in der Bildung, stellen wir uns als Lehrer*innen, Erzieher*innen, Pädagog*innen, Studierende und Wissenschaftler*innen in Bildung und Forschung gegen weitere Aufrüstung und Militarisierung.
Unsere Positionen sind hochaktuell, denn jeder weitere Tag des Angriffsrieges auf die Ukraine bedeutet für die betroffenen Menschen mehr Leid und Zerstörung. Wir hören von bis zu 1.000 Toten pro Tag auf jeder Seite. Mit jedem Tag wächst die Gefahr der Ausweitung der Kampfhandlungen. Der Welt droht immer mehr ein neuer großer Krieg. Der Schatten eines Atomkrieges liegt über Europa. Militär und Krieg sind maßgebliche Faktoren der Umweltzerstörung und damit die größten Fluchtursachen.
Diese Entwicklung kann nicht im Interesse der abhängig Beschäftigten sein, für die unsere Gewerkschaften stehen. Wir brauchen keine Milliardenpakete für Aufrüstung, sondern für Bildung, Gesundheit, Umwelt und Soziales. Das Wichtigste im Moment ist die Gewalt-Spirale zu stoppen, den Weg zu einem sofortigen Waffenstillstand und Verhandlungen ohne Vorbedingungen zu finden.
Wir wissen, dass das erste Opfer in Kriegssituationen die Wahrheit ist. Deshalb brauchen wir in den Bildungseinrichtungen verstärkt politische Bildung und eine aufgeklärte Medienerziehung für den kritischen Umgang mit Kriegspropaganda.
Wir stehen weiterhin gegen jede Militarisierung im Bildungsbereich und gegen die Rekrutierung Minderjähriger durch die Bundeswehr. Wir sagen: Unter 18 nie!
Als Bildungsgewerkschaft fordert die GEW Bayern:
Stärkung der friedenspolitischen Bildung!
Mehr Geld für Bildung anstatt fur Aufrüstung!
Zurücknahme des Aufrüstungsprogramms!
Frieden schaffen ohne Waffen!
Für einen sofortigen Waffenstillstand!
Die Bundesregierung muss alle Energien auf diplomatische Anstrengungen legen statt auf militärische Lösungen.