Streitzeit Nr. 12 Mai 2008

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Arm und reich – die Kluft wächst
Im Juni diesen Jahres wird der dritte „Armuts- und Reichtumsbericht“ der Bundesregierung der
Öffentlichkeit präsentiert. Uns liegt der Bericht bereits vorab vor und die Fakten sprechen eine deutliche
Sprache: die Kluft zwischen arm und reich wird immer größer.
Die Fakten
Arm ist, wer als Alleinlebender weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens verdient. Gegenwärtig
sind das 781 Euro im Monat. Für 13 Prozent der Bevölkerung trifft das zu.
Immer weniger kommen mit dem Einkommen aus. Gäbe es nicht Arbeitslosengeld II oder Wohngeld, wäre
der Anteil der Einkommensarmen in Deutschland nicht 13 sondern 26 Prozent. Besonders betroffen sind
Alleinerziehende mit Kindern. 2,5 Millionen Kinder sind arm; das sind doppelt so viele wie 2004.
Gleichzeitig gibt es immer mehr Millionäre – 800.000 waren es im letzten Sommer.
Die Armutsschwelle wurde von 2003 bis heute (trotz hoher Inflation) von 938 auf 781 Euro abgesenkt.
Das heißt, die Menschen verdienen weniger, deshalb sind 60 Prozent des mittleren Einkommens heute
deutlich weniger als noch vor wenigen Jahren. Einen klareren Beweis für „Arm trotz Arbeit“ gibt es nicht.
So muss auch der Bundesarbeitsminister einräumen: „Die Schere zwischen arm und reich hat sich weiter
geöffnet. Die Einkünfte der Reichen sind gewachsen, dagegen sinken die Einkommen im unteren Bereich
leicht, im mittleren stagnieren sie.“
Kein Wort allerdings verliert Scholz über die Ursachen dieser Entwicklung. Die Arbeitsmarktreformen
unter Rot/Grün haben dazu geführt, dass immer mehr Menschen trotz Arbeit in Armut leben müssen.
Gleichzeitig wurden Spitzenverdiener, Unternehmer und Vermögende massiv entlastet.
Sofortprogramm gegen Armut
Gegen diese Entwicklung von arm und reich muss gegengesteuert werden. Dazu sind nötig:
· Eine andere Steuerpolitik mit der Anhebung des Spitzensteuersatzes, einer angemessenen
Besteuerung von Unternehmensgewinnen und höhere Steuern auf Vermögen und Einkommen.
· Armutsfeste Sozialleistungen, die den Absturz in Hartz IV verhindern und die Aufstockung der
bisherigen Regelsätze mindestens um die Preissteigerung seit 2003.
· Das Einkommen muss stabilisiert werden. Nötig sind dazu eine Offensive gegen Niedriglöhne, die
Einführung von Mindestlöhnen, die Förderung regulärere Beschäftigung und aktuell Tariftreueerklärungen
bei öffentlicher Auftragsvergabe.
Wer noch Argumente für das DGB-Volksbegehren Mindestlohn in Bayern brauchen sollte, findet sie im
Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung. Die Entwicklung der letzten Jahre hat zu einer
größeren Armut geführt; sie muss umgedreht werden.
Dazu müssen die alten, falschen Politikwege verlassen werden. Um es mit Albert Einstein zu sagen:
„Probleme kann man niemals mit derselben Denkweise lösen, durch die sie entstanden sind.“
Deshalb: Bayern voran! Mindestlohn jetzt! Volksbegehren!

Kommentar:
Geht doch!
Die Bayerische Staatszeitung hat sich kurz vor Pfingsten dem Volksbegehren des DGB Bayern zum
Mindestlohn gewidmet unter der Überschrift: „Arbeitgebers Alptraum könnte wahr werden“.
Dieser Artikel ist so klar, dass er hier auszugsweise zitiert werden soll:
„…Die nächste Hürde ist das bayerische Innenministerium. Das muss prüfen, ob das
Volksbegehren einem Gesetz zuwiderläuft. Wenn Bayerns Juristen nicht schlauer sind als die im
Berliner Wirtschaftsministerium – dort hat man nämlich trotz eifrigen Suchens bisher nichts
Widersprechendes gefunden-, ist das DGB-Projekt einen Schritt weiter.
Nun ist der bayerische Verfassungsgerichtshof an der Reihe. Der könnte das Begehren stoppen,
wenn es einem Bundesgesetz zuwider laufen würde.
„Tut es aber nicht“, erklärt Markus Möstl, Professor für Öffentliches Recht an der Universität
Bayreuth. „Also ist zu erwarten, dass der Verfassungsgerichtshof das Volksbegehren zulässt.“

 

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