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Zum Nachdenken, zum Schmunzeln, zum
Kopfschütteln...
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Dienstunfähigkeits-Ranking und Steuer-Mahnung
In Unterrichtsblättern für die Bundeswehrverwaltung
werden unterschiedliche Stufen der Dienstunfähigkeit miteinander verglichen.
Das überzeugende Fazit gilt auch für andere Verwaltungsbereiche:
"Der Tod stellt auch versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der
Dienstunfähigkeit dar."
In diesem Zusammenhang sei eine Mahnung aus dem Bundessteuerblatt zur
Beachtung empfohlen:
"Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde
Berufsunfähigkeit in Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und
demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen."
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Beruhigende Feststellung Der
Hessische Lehrerverband fand eine großzügige Lösung für die
Geschlechterfrage in kleinen Personalräten:
"Besteht ein Personalrat aus einer Person, erübrigt sich die Trennung nach
Geschlechtern."
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Unzumutbare Belastung
„Wechselt ein
Besoldungsempfänger aus einem Bundesland, das einen Feiertag (Buß- und
Bettag) abgeschafft hat, in ein Bundesland, das keinen Feiertag abgeschafft
hat (Sachsen), so werden seine monatlichen Dienst- und Anwärterbezüge nach §
3a BBesG abgesenkt, wenn er ... in dem betreffenden Jahr auf Grund der für
ihn maßgebenden Feiertagsregelung in den Genuss einer im Vergleich zum 31.
Dezember 1993 nicht geringeren Zahl von Feiertagen gelangt.
Eine in einem
Kalenderjahr hinzunehmende Besoldungskürzung, ohne an einem weiteren
Feiertag vom Dienst befreit zu sein, würde die Besoldungsempfänger
unzumutbar belasten.
...Bei einem Wechsel des
Besoldungsempfängers im Laufe eines Monats von Sachsen in ein Bundesland,
das einen Feiertag abgeschafft hat, und in umgekehrter Richtung ist § 3a
BBesG nicht für einen vollen Kalendermonat anzuwenden, der Anspruch auf
Besoldung für Teile eines Kalendermonats richtet sich nach § 3 BbesG.“
(Kurzkommentar: So
fürsorglich achtet unser Dienstherr auf unsere Besoldung im Falle eines
Bundeslandwechsels. Bei den verordneten Besoldungs-Nullrunden und sonstigen
Kürzungen ist von dieser Fürsorge nichts zu spüren.)
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Steuergelder anschaulich verbraten
Im Herbst
2010 waren Delegationen von bayr. Hauptschulen zur Staatsregierung
eingeladen, um bei großem Büffet und Show-Einlagen die Gründung von
Mittelschul-Verbünden zu feiern, d.h. es als Fortschritt zu bezeichnen, dass
nun überall im Lande schrumpfende Hauptschulen zu sog. Verbünden
zusammengelegt werden. Als kleines Dankeschön für den ausbleibenden
Widerstand gegen diesen Regierungsstreich verleihen die Bezirksregierungen
die Bezeichnung MITTELSCHULE.
Ein
Teilnehmer an dieser Schaufensterveranstaltung berichtet, er habe den
anwesenden Ministerpräsidenten gefragt, wie der finanzielle Aufwand für
diese Feier zu rechtfertigen wäre. Darauf antwortete Seehofer angeblich, da
wüssten die Teilnehmer wenigstens, wo ihre Steuergelder blieben.
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Abwracken ohne Prämie und Verstand
Generalsanierung einer oberfränkischen Schule. Die Geräte aus der
Sporthalle werden in Räume des Bauhofs transportiert. Nach Abschluss der
Bauarbeiten sollten sie ja wieder eingesetzt werden.
Einige Wochen später bemerkt ein Kollege, dass die Geräte nicht mehr da
sind. Er fragt nach und erfährt, dass alles „entsorgt“ ist: Neuwertige
Matten landeten in der Müllverbrennung, beste Reckstangen hatten keine
Chance gegen die Flex und stabile Schwebebalken fielen der Kettensäge zum
Opfer. Gesamtschaden geschätzte 25000 €.
Wer für den Schaden aufkommt? Na, die Gemeinde natürlich. Also nicht die
zuständige Verwaltung, die Bürger ganz einfach. Auf Nachfrage eines
Gemeinderats in der Sitzung erklärt der Bürgermeister lapidar, er nehme das
auf seine Kappe. Schluss. Erledigt. Keine nähere Untersuchung. Keine
Regressforderungen. Keine Abwrackprämie beantragt. Niemand interessiert sich
mehr für diese Zerstörungsorgie. Nur den „Fremden“ bleibt noch der Mund
offen stehen, wenn sie von dieser Aktion erfahren.
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Will er die Diskussion abwürgen oder aufgrund sozialer
Politik überflüssig machen?
"Wir wollen keine Diskussion, dass 10 Milliarden
für die Landesbank da waren, aber Geld für Familie, Bildung und Technologie
ist nicht da."
Dieser holprige und zweideutige Satz stammt vom
stellv. bayr. Ministerpräsidenten, Martin Zeil (FDP),
zitiert nach FT vom 2. Jan. 2010. Wir werden`s
merken.
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Mutige Namenskombination in der Heimatzeitung
Bei der Rückschau in gar nicht so gute vergangene
Jahrzehnte erinnerte sich ein Kollege an einen Bildbericht des Fränkischen
Tags (vermutlich aus der ersten Hälfte der 80-er Jahre) über ein
Zusammentreffen von drei fränkischen VIPs, deren Namen uns in dieser
Kombination nicht alle Tage begegnen:
Landtagsabgeordneter Möslein konferierte damals mit den
leitenden Vertretern der Schulabteilung in Oberfranken, Geiling und Zipfel.
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Tröstlich
Bei der Verabschiedung
eines nicht allseits geschätzten Rektors in Franken sprach der Bürgermeister
des Orts anno domini 2008 laut Regionalzeitung u.a. folgende
aufschlussreichen Worte:
Es tröste ihn etwas,
dass sich der Schulleiter ins Privatleben zurückziehen wolle und nicht etwa
sein pädagogisches Geschick in die Dienste einer anderen Schule stellen
werde.
Was sich Eltern wünschen!
Bei der Beurteilungsrunde 2009 gab das Ministerium
selbstverständlich keinen Notenschnitt vor - aber 3,6 wurde schon
erwartet. Da müssen die SchulleiterInnen also ihren LehrerInnen häufiger
eine 4 oder 5 verpassen als eine 3 oder gar eine 2!
Damit die Note 4 für die KollegInnen an seiner Schule
leichter zu verschmerzen war, hat ein Beurteiler folgenden Satz losgelassen:
„Ein Lehrer, der mit 4 beurteilt wird, ist ein
Lehrer, den sich die Eltern für ihr Kind wünschen.“
Also nichts wie her mit der 4. Damit gibt es zwar dann
keine Höherstufung im Gehalt, aber dafür kann sich der Kollege freuen, bei
den Eltern einen Stein im Brett zu haben! Ist doch auch was Schönes!
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Gleich zwei 5%-Klauseln bei Witwen!
War
die Witwe eines Beamten mehr als 20 Jahre jünger als der Verstorbene und ist
aus der Ehe kein Kind hervorgegangen, wird für jedes angefangene Jahr des
Altersunterschieds über 20 Jahre das Witwengeld um 5% - jedoch höchstens
um 50% - gekürzt.
Aber:
Nach fünfjähriger Dauer der Ehe werden für
jedes angefangene Jahr ihrer weiteren Dauer wieder 5% hinzugesetzt bis
maximal zum ungekürzten Witwengeld.
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Fragen
an Mobile Reserven
Lehrkräfte, die erkrankte KollegInnen
vertreten, müssen häufig an verschiedene Schulorte fahren. Damit sie dafür
eine bescheidene Wegstreckenentschädigung erhalten, waren sie
aufgefordert, einen Antrag auf „Trennungsgeld“ zu stellen und dort
u.a. anzugeben,
-
ob ihre Wohnung mit Bett, Schrank, Tisch und
Sitzgelegenheiten ausgestattet ist,
-
über welche Art von Kochgelegenheit sie verfügen, ob sich
diese innerhalb oder außerhalb der gemieteten Räume befindet und ob
diese regelmäßig zur Zubereitung warmer Hauptmahlzeiten verwendet wird
-
ob sie eigene Töpfe, Pfannen, Schüsseln, Teller und
Bestecke besitzen oder ob sich diese im Besitz des Vermieters befinden
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| Der
Mann heißt Herrmann,
Joachim Herrmann und ist Fraktionschef der CSU im Bayerischen Landtag.
Der Unterschied zwischen Beliebtheit und Frequentierung eines Teilsystems
des bayerischen Schulunwesens muss ihm fremd sein, wenn er - ohne
ironischen Unterton und nicht etwa im Jahr 1966, sondern im Jahre 2006 -
folgendes äußert:
„Die Hauptschule bleibt, was sie immer war: Die beliebteste Schulform
Bayerns." (sieht taz vom 30.10.06)
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| Durchlässigkeit
nach oben
Einem Schüler einer 11. Vorklasse zur Berufsoberschule in Bayern wurde
ernsthaft und unter Ausschluss eines Missverständnisses mitgeteilt:
Um in die 12. Klasse der BOS aufgenommen zu werden, müsse er sich
aufgrund seines bisherigen Werdegangs einer Aufnahmeprüfung unterziehen
und dabei mindestens die Note 6 erreichen.
Wer behauptet da, die Durchlässigkeit nach oben sei nicht ausreichend?
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„Kein
Bedarf“ an Einsicht"
Seit 1.1.06 gilt auf Bundesebene das neue
InformationsFreiheitsGesetz. Danach können BürgerInnen nun Einblick in
(fast alle) Akten der Bundesbehörden erhalten. Mehrere Bundesländer
haben dieses Gesetz auf Länderebene übertragen. Doch in Bayerns Behörden
bleibt der interessierten Öffentlichkeit das Recht auf Akteneinsicht
(vorerst?) verwehrt.
Der CSU-Abgeordnete König gab im Rechtsausschuss des
Landtags eine umwerfende Begründung für die freistaatliche Verweigerung
ab: Seine Fraktion könne keinen Bedarf der Bevölkerung für solch
umfassende Erlaubnis zur Akteneinsicht erkennen. (vergl. Maximilianeum Nr.
4/06)
Kommentar: Wachsende Teile des Volkes können
(bedauerlicherweise) auch keinen Bedarf mehr für die Wahl von
Abgeordneten erkennen.
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Beamtenbund
akzeptiert Ruhestand mit 67
Laut Koalitionsvertrag der Merkel-Regierung von
2005 müssen Änderungen im Rentensystem wirkungsgleich auf das
Versorgungsrecht der BeamtInnen übertragen werden. Erstaunliche Reaktion
des deutschen Beamtenbundes: „Da haben wir keinen Protest anzumelden.“
(vergl. SZ 3.2.06)
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Ein
nachdenklich stimmender Aushang in einem nordbayerischen Lehrerzimmer:
Das Ministerium für Unterricht und Kultus
informiert:
„Immer wieder müssen Wir feststellen, dass es
Bedienstete gibt, die glauben, gewisse Vorschriften ignorieren zu können,
weil sie der irrigen Meinung erliegen, diese seien unsinnig oder gar überflüssig.
Dazu ist anzumerken, dass es in der Natur der
Vorschrift liegt, Vorschrift zu sein und sich von daher jede Diskussion über
Sinnhaftigkeit, Zweckmäßigkeit etc. per se verbietet.
Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die Aussage
des Großen Kurfürsten (obgleich Preuße):
ES IST DEM UNTERTANEN NICHT GESTATTET, DEN MASSSTAB
SEINER BESCHRÄNKTEN EINSICHT AN DIE ENTSCHEIDUNGEN DER OBRIGKEIT ZU
LEGEN.
Leitsätze wie diese haben dem deutschen Beamten seit
jeher Rückhalt und Sicherheit in stürmischen Zeiten gegeben und werden
auch künftig Leuchttürme im Meer der Hilflosen und Chaoten sein.“
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Sehhilfe
fehlt
Zitat aus den Erläuterungen wegen Ablehnung
der Beihilfegelder zu einer Brille:
„Gem. Nr. 12 der Anlage 3 zu § 6 Abs. 1 Nr. 4 BhV
sind die Aufwendungen für Sehhilfen ab dem 01.01.2004 … nur bei
Vorliegen einer der folgenden Erkrankungen beihilfefähig:
a) Blindheit beider Augen …“
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180
Prozent anders
„In einer 12-stündigen Marathonsitzung
hatten sich die Abgeordneten zu ebenso drastischen wie umstrittenen
Einsparungen in Milliardenhöhe durchgerungen. „180 Prozent anders“,
sagt Huber über die gewendete Stimmung.“
Soweit das dpa-Zitat aus dem Fränkischen Tag
vom 13.01.05 über die Sitzungsatmosphäre in der CSU-Fraktion, die
beschlossen hat, durch Haushaltsumschichtungen einen Teil der fehlenden
Lehrkräfte auf ein Jahr befristet einzustellen. Wird
eine/r dieser neuen KollegInnen dafür abgestellt, dem Herrn Minister und
Chef der bayerischen Staatskanzlei, Erwin Huber, die durchaus
unterschiedliche Bedeutung der Begriffe Prozent und Grad zu erklären?
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Realitätsverleugnung
und schräge Kausalität
„Die
Hauptschule in Bayern ist eine zu recht hoch geschätzte Schulart, wie die
Ergebnisse der nationalen PISA-Studie erwiesen haben…“
So beginnt der
erste Satz der Vorbemerkungen zum Hauptschullehrplan 2004, unterschrieben
von der zuständigen Ministerin, Frau Monika Hohlmeier. Ob sie wohl zuhören
würde, wenn ihr Eltern das wahre Image der Hauptschule erklären wollten.
Und wie ist klar zu machen, dass die nationale Auswertung der PISA-Studie
wenig über die angebliche Hochschätzung der HS sagen kann?
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Test
ging daneben
In nahezu jeder der 12
Aufgaben des bayernweiten Jahrgangsstufentests für die 8. Jahrgangsstufe
der Hauptschule war mindestens 1 Fehler in der an die Schulen verschickten
Vorlage des Ministeriums versteckt.
Drei
Beispiele:
a)
Die Angabe zu Aufgabe 2 behauptete das Fehlen von 6 Kommas. Tatsächlich
fehlten 5! Pro richtig gesetztem Komma sollte ein Punkt gegeben werden,
erreichbar waren aber insgesamt nur 4 Punkte !
b) In Aufgabe 7 fehlte bei einem Wort das Trennungszeichen, ein weiterer
Begriff war ohne entsprechendes Zeichen und dazu noch an falscher Stelle
getrennt.
c) In Aufgabe 10 mussten die „praktisch begabten“ HauptschülerInnen
den Begriff „Präteritum“ kennen, um die Aufgabe zu verstehen. Im
Korrekturhinweis zu dieser Aufgabe stand zu lesen, dass „jede richtig
angekreuzte Aussage“ einen Punkt ergebe. Allerdings war in dieser
Aufgabe kein einziges Kreuz zu setzen!
Wir kreiden nicht an, dass mal
ein Tippfehler passieren kann. Wenn jedoch bei einem ohne jeden Zeitdruck
vorbereiteten und landesweit verschickten Test die Fehlerquote so hoch ist
wie hier, dann lässt das schon Rückschlüsse zu auf die Sorgfalt der
betreffenden KuMi-MitarbeiterInnen. Offenbar wurde die Vorlage vor der
Versendung nicht einmal konzentriert durchgesehen. Die Email mit Hinweisen
auf einige der Fehler -
keineswegs auf alle ! -
kam am Prüfungstag an die Schulen, nachdem all die Kopien für
die Schüler schon angefertigt waren. Eine Entschuldigung für die
Schlamperei lag nicht bei.
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| Ohne
Hingabe vorschriftswidrig
"Im Übrigen verpflichtet
Art. 64 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Beamtengesetzes
den Beamten dazu, sich mit voller Hingabe seinem Beruf
zu widmen. Eine Diensterfüllung "nach Vorschrift" würde damit
eine Dienstpflichtverletzung darstellen, die
disziplinarrechtlich geahndet werden kann."
Diese feine Definition steht in
einem amtlichen Antwortschreiben des bayerischen
Staatsministerium für Unterricht und Kultus an einen unzufriedenen
Untergebenen anno 2003, gezeichnet vom Leitenden Ministerialrat
Dr. Eibert.
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Im
WC-Raum ohne Versicherungsschutz
Im Betrieb steht der Gang zur Toilette unter
Versicherungsschutz, der Aufenthalt schon hinter der äußeren
Toilettentür aber nicht. Denn dabei handele es sich nicht um ein
betriebsbedingtes Tun, sondern um eine private Verrichtung, die von der
gesetzlichen Unfallversicherung nicht geschützt werde. Diese sofort
nachvollziehbare Entscheidung traf das Bayerische Landessozialgericht im
Mai 2003 (Az. L 3 U 323/01).
Zu
dumm
Freitag. An einer Schule in Mittelfranken ist die
Konrektorenstelle seit 2 Jahren nicht besetzt.
Ist der Chef krank, muss der Dienstälteste die Amtsgeschäfte übernehmen.
Der wollte aber nicht, alle anderen in der Reihenfolge der Dienstältesten
auch nicht. In einer Lehrerkonferenz erklärte sich ein jüngerer Kollege
bereit, die Stellvertreterfunktion auszuüben. Auch der Schulleiter war
dafür. Nur der Schulrat lehnte dies kategorisch ab. Er verlangte von
allen Lehrkräften, die abgelehnt hatten, die schriftliche Erklärung,
dass sie zu dumm sind, die Funktion auszuüben. Das wollten die aber
schriftlich nun auch wieder nicht bestätigen. Daraufhin ließ sich der
Dienstälteste überreden, seinen Widerspruch zurückzuziehen und den
Schulleiter bei Bedarf zu vertreten.
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| Wünsche
zum Nachdenken
Mithilfe einer auffallend bescheidenen Satzkonstruktion
gab ein Rektor in Oberfranken seine Weihnachts- und Neujahrswünsche an
sein Kollegium und an die Eltern weiter. Wir zitieren:
"Mögen der Anspruch des Menschen als Wesen der
normativen Vernunft und Freiheit, die Fülle wissenschaftlich-empirischer
Daten, die Moral in der modernen, von Fortschritt und Werteverfall geprägten
Welt sowie der Glaube an Gott als Grund und Ziel in Einklang zu bringen
sein, damit auf den Ebenen von Gerechtigkeit und Humanität weiterhin
verbindliche sowie lebbare Normen entwickelt werden können, die es dem
Einzelnen ermöglichen, den zeitgemäßen Realitäten offenen Auges
begegnen zu können und in der konkreten Auseinandersetzung nach Lösungen
zu suchen, die auch Beachtung verdienen.
Mit herzlichen Grüßen
........................................., Rektor
Quali-Splitter
(drei Zitate aus Abschlussprüfungsarbeiten Deutsch an der Hauptschule
2001)
"Handy ist ein Gerät womit man heutzutage ohne eins nicht leben
kann."
"Internet ist auch die Zukunft. In einigen Jahren wird man z.B.
wenn man daheim vor dem Kühlschrank steht, über einen scanner z.B. die
Milch wenn leer ist drüberfahren, dadurch wird sie automatisch
bestellt."
"Fatzhit: Bei so was kann es eben auch hinten los gehen."
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B3-Beamter erklärt
sich für überflüssig
"Die Position des Vizepräsidenten einer Bezirksregierung ... wäre
entbehrlich, wenn diese Behörde effizient organisiert werden würde."
Das sagte der Vizepräsident der Bezirksregierung von Oberfranken, Horst Müller,
über die Notwendigkeit seines eigenen mit B3 hochdotierten Postens,
nachdem er seinen Anspruch auf Altersteilzeit gegenüber dem bayr.
Innenministerium gerichtlich durchsetzen musste. (vergl. Nordbayr. Kurier
v. 4.7.01)
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| BEURTEILEN
SIE´S (die
neuen bayerischen Beurteilungsrichtlinien)
Punkt
6.2.1.b (letzter Satz): „Der erste Beurteilungszeitraum endet jedoch für
diesen Personenkreis (Rektoren u.a.) mit dem ersten Kalenderjahr nach dem
Beurteilungsjahr, wenn die Funktion im Jahr vor dem Beurteilungsjahr, mit
dem zweiten Kalenderjahr nach dem Beurteilungsjahr, wenn die Funktion im
Beurteilungsjahr übertragen wird.“
Und
Punkt 6.2.1.c (zweiter Abs.)
„Außerhalb
des Beurteilungsjahres sind Beurteilungen, die die periodische Beurteilung
ersetzen, zu erstellen für Lehrkräfte, die im Lauf des vom
Staatsministerium festgelegten Beurteilungsjahres nach einer Abordnung
oder Versetzung an eine nicht mit unterrichtlichen Aufgaben befasste
Stelle oder nach einer Beurlaubung in den Schuldienst zurückkehren, zum
Ablauf eines Jahres nach der Rückkehr, es sei denn, die zurückkehrende
Lehrkraft beantragt innerhalb von drei Monaten nach ihrer Rückkehr nur in
die nächste periodische Beurteilung einbezogen zu werden und diesem
Antrag wird entsprochen.“
GOEUDEVERT
(Top-Manager
bei Renault, Ford und VW)
Schule
ist mehr als die Vorbereitung auf den Arbeitsmarkt. Schule ist zu schade,
wenn sie nur Ausbildung statt Bildung leistet.
Kinder saugen fremde Sprachen auf wie
ein Schwamm. Beginnt in den Kindergärten spielerisch mit Englisch, denn
das ist die aktuelle Weltsprache, ob wir das wollen oder nicht.
Wenn Politiker über Schule reden, dann hör ich in letzter
Zeit immer nur die Ausstattungsquote mit PCs. Der PC ist ein Werkzeug und
seine Beherrschung sollte nicht mit Bildung verwechselt werden.
Die Politik ist voll in den Händen der Wirtschaft. So wie die Kirche
Jahrhunderte lang der entscheidende Machtfaktor war, so ist das jetzt die
Wirtschaft. Und die Wirtschaft will von Bildung nichts wissen, sie will
nur Ausbildung.
M-Zug
oder P-Klasse oder was?
| (vergl.
Fränkischen Tag vom 26. Juli 2000 „Schlechtes Zeugnis? Kein Grund
zur Verzweiflung“)
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Du, ich komm wirklich
nicht mehr mit als einfacher Redakteur. Ich glaub, ich brauch jetzt doch
ne Schulung zum bayerischen Schulsystem, damit mir so ein Lapsus wie
gestern nicht mehr passiert. Da hab ich meinen Artikel über die guten
Ratschläge der Schulpsychologen in der Stadt Bamberg zum Umgang mit dem
Jahreszeugnis getippt, du weißt schon, wer schlechte Noten hat soll doch
lieber in die nächst tiefere Schulart und so weiter, da rutscht mir doch
zum Schluss der Satz rein: „ Überdurchschnittlich guten Hauptschülern
bietet sich ab dem kommenden Schuljahr erstmals die Möglichkeit, die M-Züge
der Hauptschule oder die Praktikerklasse zu besuchen“!
Du fragst „na und“?
Kennst dich auch nicht aus? Praxis heißt das, Praktiker ist doch der
Heimwerkermarkt, kennst du doch, oder? Und diese Praxisklasse ist gerade
nicht für die besten Hauptschüler gedacht, ganz im Gegenteil! Und stell
dir vor, was ich bei der Gelegenheit erfahren hab: Die Schulpsychologen
preisen was an, was es im Bamberger Raum noch gar nicht gibt! Die brauchen
vielleicht auch so ne Schulung wie ich?
Probearbeit
und Schulaufgabe (Volksstück
und tragische Oper)
Entscheidende
schriftliche Prüfungen in Grund- und Hauptschule nennt das
Kultusministerium offiziell „Probearbeit“ (wahrscheinlich weil dabei
erprobt wird, welche SchülerInnen sich in einer weiterführenden Schule
erproben dürfen). In Realschule und Gymnasium heißen diese schriftlichen
Prüfungen „Schulaufgabe“ (wahrscheinlich weil ihre Ergebnisse für
etwa die Hälfte aller bayerischen Gymnasiasten zur Aufgabe dieser Art der
Schule führen?)
Ministerialrat
Dr. Selzle arbeitete lange im bayerischen Kultusministerium. Den
Unterschied zwischen den beiden Begriffen Probearbeit und Schulaufgabe
legte er in einem seiner Aufsätze für die Zeitschrift Schulverwaltung
(Nr. 12 / 1984, C. Link Verlag) in überraschender Anschaulichkeit bloß:
„Schulaufgabe
in ihrem Selbstverständnis bedeutet doch wohl mehr große, häufig
tragische Oper. Probearbeit dagegen ist wohl eher verwandt dem Volksstück,
mit dem gebotenen Hintersinn versteht sich, bei dem durchaus auch gelacht
werden darf. Dass dabei die Bedingungen in den höheren Klassen allmählich
strenger werden bis hin zur besonderen Leistungsfeststellung, die einen
gewissen Prüfungscharakter hat, liegt in der Natur der Sache.“

Humane
Schule (bayerische
Fassung)
Der
Vorgänger von Kultusministerin Hohlmeier heißt Zehetmair und ist jetzt
Wissenschaftsminister. (Dessen Vorgängen Hans Maier und ist jetzt wieder
Professor. Auf diese Abfolge bayerischer Kultusminister geht die schöne
bayerische Steigerung zurück, die da lautet: Maier
- Zehetmair
- Hohlmeier).
Der
Herr Zehetmair nun hat bei der höchstministeriellen Vorschau auf das
Schuljahr 1987/88 sein besonderes Verständnis von einer humanen Schule
kundgetan. Nicht kleine Klassen mit vielfältigen Lernangeboten in
angstfreier Atmosphäre hatte er im Sinn. Nein, nein: Das einzelne Kind müsse
noch die Chance haben, „sich
in der Klasse zu verstecken, mal nicht dranzukommen und auch mal
unvorbereitet zu sein“, bekannte der Minister. Der Schüler müsse auch,
salopp gesagt, mal die Chance zum Abschreiben haben. Die Überlegung sei
vernünftig, dass eine Klasse noch zwei Fußballmannschaften bilden können
müsse.
12
Jahre hat er mit dieser Auffassung Kultusminister sein dürfen in Bayern
und keine/r hat sich gewundert, dass er es geschafft hat, hier immer noch
die höchsten Klassenstärken in ganz Deutschland zu verteidigen und tatsächlich
hatten viele SchülerInnen reichlich Gelegenheit sich zu verstecken und
unvorbereitet nicht dranzukommen und hin und wieder abschreiben zu können
und sich für kurze Zeit ganz glücklich zu fühlen bei so viel Humanität
in der bayerischen Schule. Liberalitas Bavariae !
(Zitate nachzulesen im Fränkischen Tag Bamberg vom 11.09.87)
Frau
Hohlmeier und die Fürsorgepflicht
Eine bis vor kurzem kaum vorstellbare Welle
der Jugendgewalt rollte über Bayern. Auch mehrere Schulen rückten durch
schreckliche Taten in den Blickpunkt.
Es gibt keine sichere Methode, solche
Gewaltausbrüche zu verhindern. Aber gerade deshalb muss die Prävention
in den Mittelpunkt gerückt werden. Von unserer Kultusministerin haben wir
dazu bisher wenig gehört. Wann endlich verlangt sie von ihren
Kabinettskollegen sofortige restriktive Änderungen beim Waffengesetz? Hat
sie Angst davor, das dies bei den gebirgsschützen-verliebten Oberbayern
und anderen Anhängern von Jagd- und Schützenvereinen einige Wählerstimmen
kostet? Ist der politische Einfluss dieser Gruppe so groß? Ihre Fürsorgepflicht
gegenüber den Beschäftigten in den Schulen fordert hier zweifelsohne
mehr Engagement!
Und wann endlich werden die langjährigen
Forderungen der GEW nach flächendeckender Schulsozialarbeit in die Tat
umgesetzt? Oder müssen erst noch mehr SchülerInnen und LehrerInnen
schwer verletzt werden oder sterben?
Auf teure Wachdienste an den Schultüren,
wie sie in den USA bereits traurige Realität sind, möchten wir
verzichten. Schulsozialarbeit ist die effektivere und auch kostengünstigere
Lösung. Vielleicht überzeugt ja wenigstens dieses
Argument!
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Die
Einsicht fehlt
Ein Schulleiter in Oberfranken meinte, er könne
sein Kollegium dienstverpflichten, an einem Sonntag zum Priesterjubiläum
des Ortspfarrers geschlossen anzutreten. Personalrat und Schulamt mussten
dem Rektor klarmachen, dass er damit seine Kompetenzen überschreitet. Zur
Einsicht führte das bei ihm nicht. Als Reaktion fiel ihm die Drohung ans
Kollegium ein, die nächste Lehrerkonferenz könnte an einem Freitag
Nachmittag oder Samstag stattfinden.
Vor einigen Jahren hatte er schon versucht,
Lehrkräften seiner Schule einzureden, sie müssten den Unterricht
nachholen, der durch ihre Teilnahme an der Personalversammlung ausfällt.
Auch damals waren Interventionen nötig, um den KollegInnen ihr
gesetzliches Recht ohne Einschränkungen zu garantieren.

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Klarheit
und Konsequenz in der Erziehung
fordert
ein pensionierter Kollege:
Zu
wünschen wäre mehr Klarheit und Konsequenz bei unseren
Erziehungsversuchen in den Klassen. Ein Ziel muss auch sein, den Kindern
die Grenzen zu zeigen. Sie haben ein Recht darauf, und das darf nicht erst
vor Gericht geschehen. Abmachungen und Regeln müssen eingehalten, nicht
dauernd und bei Gelegenheit neu diskutiert werden, ob man sie diesmal so
oder so oder gar nicht gelten lässt. Erziehen ist eine harte Arbeit und
wird von den zu Erziehenden oft anders gesehen. Trotzdem oder gerade
deshalb darf es nicht Ziel des Erziehenden sein, bei den Kindern
"beliebt" zu sein. Das könnte ein angenehmer Nebeneffekt sein,
verbunden mit Achtung und
Anerkennung und Verständnis. Jahre später haben unsere Schülerinnen und
Schüler
oft völlig andere Ansichten als in der Schulzeit.

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Rektor
legt Kollegium überraschend lahm
Freitag.
Der Rektor hatte Geburtstag und die meisten KollegInnen bedienten sich
gerne der spendierten Fischbrötchen. Wer keine Fischbrötchen mochte,
blieb gesund. Bei allen anderen zeigten sich im Laufe der Nacht die
durchschlagenden Folgen einer Lebensmittelvergiftung. Der größere Teil
des Lehrkörpers war am Montag dienstunfähig und schleppte sich erst nach
und nach im Laufe der Woche wieder an den Arbeitsplatz.
Nicht
berichtet wurde, ob sich die SchülerInnen über den immensen
Unterrichtsausfall freuten oder doch eher Mitleid empfanden mit ihren
gebeutelten
Führungskräften.

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