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Zum Nachdenken, zum Schmunzeln, zum Kopfschütteln...


Dienstunfähigkeits-Ranking und Steuer-Mahnung

In Unterrichtsblättern für die Bundeswehrverwaltung werden unterschiedliche Stufen der Dienstunfähigkeit miteinander verglichen. Das überzeugende Fazit gilt auch für andere Verwaltungsbereiche:
"Der Tod stellt auch versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar."

In diesem Zusammenhang sei eine Mahnung aus dem Bundessteuerblatt zur Beachtung empfohlen:
"Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit in Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen."

 


Beruhigende Feststellung

Der Hessische Lehrerverband fand eine großzügige Lösung für die Geschlechterfrage in kleinen Personalräten:
"Besteht ein Personalrat aus einer Person, erübrigt sich die Trennung nach Geschlechtern."


 

Unzumutbare Belastung

 „Wechselt ein Besoldungsempfänger aus einem Bundesland, das einen Feiertag (Buß- und Bettag) abgeschafft hat, in ein Bundesland, das keinen Feiertag abgeschafft hat (Sachsen), so werden seine monatlichen Dienst- und Anwärterbezüge nach § 3a BBesG  abgesenkt, wenn er ... in dem betreffenden Jahr auf Grund der für ihn maßgebenden Feiertagsregelung in den Genuss einer im Vergleich zum 31. Dezember 1993 nicht geringeren Zahl von Feiertagen gelangt.

Eine in einem Kalenderjahr hinzunehmende Besoldungskürzung, ohne an einem weiteren Feiertag  vom Dienst befreit zu sein, würde die Besoldungsempfänger unzumutbar belasten.

...Bei einem Wechsel des Besoldungsempfängers im Laufe eines Monats von Sachsen in ein Bundesland, das einen Feiertag abgeschafft hat, und in umgekehrter Richtung ist § 3a BBesG nicht für einen vollen Kalendermonat anzuwenden, der Anspruch auf Besoldung für Teile eines Kalendermonats richtet sich nach § 3 BbesG.“

 (Kurzkommentar: So fürsorglich achtet unser Dienstherr auf unsere Besoldung im Falle eines Bundeslandwechsels. Bei den verordneten Besoldungs-Nullrunden und sonstigen Kürzungen ist von dieser Fürsorge nichts zu spüren.)

 


Steuergelder anschaulich verbraten
 

Im Herbst 2010 waren Delegationen von bayr. Hauptschulen zur Staatsregierung eingeladen, um bei großem Büffet und Show-Einlagen die Gründung von Mittelschul-Verbünden zu feiern, d.h. es als Fortschritt zu bezeichnen, dass nun überall im Lande schrumpfende Hauptschulen zu sog. Verbünden zusammengelegt werden. Als kleines Dankeschön für den ausbleibenden Widerstand gegen diesen Regierungsstreich verleihen die Bezirksregierungen die Bezeichnung MITTELSCHULE.

Ein Teilnehmer an dieser Schaufensterveranstaltung berichtet, er habe den anwesenden Ministerpräsidenten gefragt, wie der finanzielle Aufwand für diese Feier zu rechtfertigen wäre. Darauf antwortete Seehofer angeblich, da wüssten die Teilnehmer wenigstens, wo ihre Steuergelder blieben.


Abwracken ohne Prämie und Verstand

Generalsanierung einer oberfränkischen Schule. Die Geräte aus der Sporthalle werden in Räume des Bauhofs transportiert. Nach Abschluss der Bauarbeiten sollten sie ja wieder eingesetzt werden.

Einige Wochen später bemerkt ein Kollege, dass die Geräte nicht mehr da sind. Er fragt nach und erfährt, dass alles „entsorgt“ ist: Neuwertige Matten landeten in der Müllverbrennung, beste Reckstangen hatten keine Chance gegen die Flex und stabile Schwebebalken fielen der Kettensäge zum Opfer. Gesamtschaden geschätzte 25000 €.

Wer für den Schaden aufkommt? Na, die Gemeinde natürlich. Also nicht die zuständige Verwaltung, die Bürger ganz einfach. Auf Nachfrage eines Gemeinderats in der Sitzung erklärt der Bürgermeister lapidar, er nehme das auf seine Kappe. Schluss. Erledigt. Keine nähere Untersuchung. Keine Regressforderungen. Keine Abwrackprämie beantragt. Niemand interessiert sich mehr für diese Zerstörungsorgie. Nur den „Fremden“ bleibt noch der Mund offen stehen, wenn sie von dieser Aktion erfahren.


 

Will er die Diskussion abwürgen oder aufgrund sozialer Politik überflüssig machen?

 "Wir wollen keine Diskussion, dass 10 Milliarden für die Landesbank da waren, aber Geld für Familie, Bildung und Technologie ist nicht da."

 Dieser holprige und zweideutige Satz stammt vom stellv. bayr. Ministerpräsidenten, Martin Zeil (FDP),

zitiert nach FT vom 2. Jan. 2010.  Wir werden`s merken. 


 

Mutige Namenskombination in der Heimatzeitung

Bei der Rückschau in gar nicht so gute vergangene Jahrzehnte erinnerte sich ein Kollege an einen Bildbericht des Fränkischen Tags (vermutlich aus der ersten Hälfte der 80-er Jahre) über ein Zusammentreffen von drei fränkischen VIPs, deren Namen uns in dieser Kombination nicht alle Tage begegnen:

Landtagsabgeordneter Möslein konferierte damals mit den leitenden Vertretern der Schulabteilung in Oberfranken, Geiling und Zipfel.


 

Tröstlich

 Bei der Verabschiedung eines nicht allseits geschätzten Rektors in Franken sprach der Bürgermeister des Orts anno domini 2008 laut Regionalzeitung u.a. folgende aufschlussreichen Worte:

Es tröste ihn etwas, dass sich der Schulleiter ins Privatleben zurückziehen wolle und nicht etwa sein pädagogisches Geschick in die Dienste einer anderen Schule stellen werde.


 

Was sich Eltern wünschen!

Bei der Beurteilungsrunde 2009 gab das Ministerium selbstverständlich keinen Notenschnitt vor  -  aber 3,6 wurde schon erwartet. Da müssen die SchulleiterInnen also ihren LehrerInnen häufiger eine 4 oder 5 verpassen als eine 3 oder gar eine 2!

Damit die Note 4 für die KollegInnen an seiner Schule leichter zu verschmerzen war, hat ein Beurteiler folgenden Satz losgelassen:

„Ein Lehrer, der mit 4 beurteilt wird, ist ein Lehrer, den sich die Eltern für ihr Kind wünschen.“

Also nichts wie her mit der 4. Damit gibt es zwar dann keine Höherstufung im Gehalt, aber dafür kann sich der Kollege freuen, bei den Eltern einen Stein im Brett zu haben! Ist doch auch was Schönes!


 

Gleich zwei 5%-Klauseln bei Witwen!

 War die Witwe eines Beamten mehr als 20 Jahre jünger als der Verstorbene und ist aus der Ehe kein Kind hervorgegangen, wird für jedes angefangene Jahr des Altersunterschieds über 20 Jahre das Witwengeld um 5%  -  jedoch höchstens um 50%  -  gekürzt.

Aber:

Nach fünfjähriger Dauer der Ehe werden für jedes angefangene Jahr ihrer weiteren Dauer wieder 5% hinzugesetzt bis maximal zum ungekürzten Witwengeld.


 

Fragen an Mobile Reserven

 Lehrkräfte, die erkrankte KollegInnen vertreten, müssen häufig an verschiedene Schulorte fahren. Damit sie dafür eine bescheidene Wegstreckenentschädigung erhalten, waren sie aufgefordert, einen Antrag auf „Trennungsgeld“ zu stellen und dort u.a. anzugeben,

-         ob ihre Wohnung mit Bett, Schrank, Tisch und Sitzgelegenheiten ausgestattet ist,

-         über welche Art von Kochgelegenheit sie verfügen, ob sich diese innerhalb oder außerhalb der gemieteten Räume befindet und ob diese regelmäßig zur Zubereitung warmer Hauptmahlzeiten verwendet wird

-         ob sie eigene Töpfe, Pfannen, Schüsseln, Teller und Bestecke besitzen oder ob sich diese im Besitz des Vermieters befinden

 


Der Mann heißt Herrmann,

Joachim Herrmann und ist Fraktionschef der CSU im Bayerischen Landtag. Der Unterschied zwischen Beliebtheit und Frequentierung eines Teilsystems des bayerischen Schulunwesens muss ihm fremd sein, wenn er - ohne ironischen Unterton und nicht etwa im Jahr 1966, sondern im Jahre 2006 - folgendes äußert:

„Die Hauptschule bleibt, was sie immer war: Die beliebteste Schulform Bayerns." (sieht taz vom 30.10.06)


 

Durchlässigkeit nach oben

Einem Schüler einer 11. Vorklasse zur Berufsoberschule in Bayern wurde ernsthaft und unter Ausschluss eines Missverständnisses mitgeteilt:

Um in die 12. Klasse der BOS aufgenommen zu werden, müsse er sich aufgrund seines bisherigen Werdegangs einer Aufnahmeprüfung unterziehen und dabei mindestens die Note 6 erreichen.

Wer behauptet da, die Durchlässigkeit nach oben sei nicht ausreichend?


 

„Kein Bedarf“ an Einsicht"

 Seit 1.1.06 gilt auf Bundesebene das neue InformationsFreiheitsGesetz. Danach können BürgerInnen nun Einblick in (fast alle) Akten der Bundesbehörden erhalten. Mehrere Bundesländer haben dieses Gesetz auf Länderebene übertragen. Doch in Bayerns Behörden bleibt der interessierten Öffentlichkeit das Recht auf Akteneinsicht (vorerst?) verwehrt.

Der CSU-Abgeordnete König gab im Rechtsausschuss des Landtags eine umwerfende Begründung für die freistaatliche Verweigerung ab: Seine Fraktion könne keinen Bedarf der Bevölkerung für solch umfassende Erlaubnis zur Akteneinsicht erkennen. (vergl. Maximilianeum Nr. 4/06)

Kommentar: Wachsende Teile des Volkes können (bedauerlicherweise) auch keinen Bedarf mehr für die Wahl von Abgeordneten erkennen.


 

Beamtenbund akzeptiert Ruhestand mit 67

 Laut Koalitionsvertrag der Merkel-Regierung von 2005 müssen Änderungen im Rentensystem wirkungsgleich auf das Versorgungsrecht der BeamtInnen übertragen werden. Erstaunliche Reaktion des deutschen Beamtenbundes: „Da haben wir keinen Protest anzumelden.“ (vergl. SZ 3.2.06)


Ein nachdenklich stimmender Aushang in einem nordbayerischen Lehrerzimmer:

Das Ministerium für Unterricht und Kultus informiert:

„Immer wieder müssen Wir feststellen, dass es Bedienstete gibt, die glauben, gewisse Vorschriften ignorieren zu können, weil sie der irrigen Meinung erliegen, diese seien unsinnig oder gar überflüssig.

Dazu ist anzumerken, dass es in der Natur der Vorschrift liegt, Vorschrift zu sein und sich von daher jede Diskussion über Sinnhaftigkeit, Zweckmäßigkeit etc. per se verbietet.

Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die Aussage des Großen Kurfürsten (obgleich Preuße):

ES IST DEM UNTERTANEN NICHT GESTATTET, DEN MASSSTAB SEINER BESCHRÄNKTEN EINSICHT AN DIE ENTSCHEIDUNGEN DER OBRIGKEIT ZU LEGEN.

Leitsätze wie diese haben dem deutschen Beamten seit jeher Rückhalt und Sicherheit in stürmischen Zeiten gegeben und werden auch künftig Leuchttürme im Meer der Hilflosen und Chaoten sein.“


Sehhilfe fehlt

 Zitat aus den Erläuterungen wegen Ablehnung der Beihilfegelder zu einer Brille:

„Gem. Nr. 12 der Anlage 3 zu § 6 Abs. 1 Nr. 4 BhV sind die Aufwendungen für Sehhilfen ab dem 01.01.2004 … nur bei Vorliegen einer der folgenden Erkrankungen beihilfefähig:

a) Blindheit beider Augen …“


180 Prozent anders

 „In einer 12-stündigen Marathonsitzung hatten sich die Abgeordneten zu ebenso drastischen wie umstrittenen Einsparungen in Milliardenhöhe durchgerungen. „180 Prozent anders“, sagt Huber über die gewendete Stimmung.“

 Soweit das dpa-Zitat aus dem Fränkischen Tag vom 13.01.05 über die Sitzungsatmosphäre in der CSU-Fraktion, die beschlossen hat, durch Haushaltsumschichtungen einen Teil der fehlenden Lehrkräfte auf ein Jahr befristet einzustellen.  Wird eine/r dieser neuen KollegInnen dafür abgestellt, dem Herrn Minister und Chef der bayerischen Staatskanzlei, Erwin Huber, die durchaus unterschiedliche Bedeutung der Begriffe Prozent und Grad zu erklären?


Realitätsverleugnung und schräge Kausalität

 „Die Hauptschule in Bayern ist eine zu recht hoch geschätzte Schulart, wie die Ergebnisse der nationalen PISA-Studie erwiesen haben…“

 So beginnt der erste Satz der Vorbemerkungen zum Hauptschullehrplan 2004, unterschrieben von der zuständigen Ministerin, Frau Monika Hohlmeier. Ob sie wohl zuhören würde, wenn ihr Eltern das wahre Image der Hauptschule erklären wollten. Und wie ist klar zu machen, dass die nationale Auswertung der PISA-Studie wenig über die angebliche Hochschätzung der HS sagen kann?


Test ging daneben

In nahezu jeder der 12 Aufgaben des bayernweiten Jahrgangsstufentests für die 8. Jahrgangsstufe der Hauptschule war mindestens 1 Fehler in der an die Schulen verschickten Vorlage des Ministeriums versteckt.

Drei Beispiele:

a) Die Angabe zu Aufgabe 2 behauptete das Fehlen von 6 Kommas. Tatsächlich fehlten 5! Pro richtig gesetztem Komma sollte ein Punkt gegeben werden, erreichbar waren aber insgesamt nur 4 Punkte !
b) In Aufgabe 7 fehlte bei einem Wort das Trennungszeichen, ein weiterer Begriff war ohne entsprechendes Zeichen und dazu noch an falscher Stelle getrennt.
c) In Aufgabe 10 mussten die „praktisch begabten“ HauptschülerInnen den Begriff „Präteritum“ kennen, um die Aufgabe zu verstehen. Im Korrekturhinweis zu dieser Aufgabe stand zu lesen, dass „jede richtig angekreuzte Aussage“ einen Punkt ergebe. Allerdings war in dieser Aufgabe kein einziges Kreuz zu setzen!

Wir kreiden nicht an, dass mal ein Tippfehler passieren kann. Wenn jedoch bei einem ohne jeden Zeitdruck vorbereiteten und landesweit verschickten Test die Fehlerquote so hoch ist wie hier, dann lässt das schon Rückschlüsse zu auf die Sorgfalt der betreffenden KuMi-MitarbeiterInnen. Offenbar wurde die Vorlage vor der Versendung nicht einmal konzentriert durchgesehen. Die Email mit Hinweisen auf einige der Fehler  -  keineswegs auf alle !  -   kam am Prüfungstag an die Schulen, nachdem all die Kopien für die Schüler schon angefertigt waren. Eine Entschuldigung für die Schlamperei lag nicht bei.


Ohne Hingabe vorschriftswidrig

"Im Übrigen verpflichtet Art. 64 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Beamtengesetzes den Beamten dazu, sich mit voller Hingabe seinem Beruf zu widmen. Eine Diensterfüllung "nach Vorschrift" würde damit eine Dienstpflichtverletzung darstellen, die disziplinarrechtlich geahndet werden kann."

Diese feine Definition steht in einem amtlichen Antwortschreiben des bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus an einen unzufriedenen Untergebenen anno 2003, gezeichnet vom Leitenden Ministerialrat Dr. Eibert.


Im WC-Raum ohne Versicherungsschutz

 Im Betrieb steht der Gang zur Toilette unter Versicherungsschutz, der Aufenthalt schon hinter der äußeren Toilettentür aber nicht. Denn dabei handele es sich nicht um ein betriebsbedingtes Tun, sondern um eine private Verrichtung, die von der gesetzlichen Unfallversicherung nicht geschützt werde. Diese sofort nachvollziehbare Entscheidung traf das Bayerische Landessozialgericht im Mai 2003 (Az. L 3 U 323/01).


Zu dumm

Freitag. An einer Schule in Mittelfranken ist die Konrektorenstelle seit 2 Jahren nicht besetzt.
Ist der Chef krank, muss der Dienstälteste die Amtsgeschäfte übernehmen. Der wollte aber nicht, alle anderen in der Reihenfolge der Dienstältesten auch nicht. In einer Lehrerkonferenz erklärte sich ein jüngerer Kollege bereit, die Stellvertreterfunktion auszuüben. Auch der Schulleiter war dafür. Nur der Schulrat lehnte dies kategorisch ab. Er verlangte von allen Lehrkräften, die abgelehnt hatten, die schriftliche Erklärung, dass sie zu dumm sind, die Funktion auszuüben. Das wollten die aber schriftlich nun auch wieder nicht bestätigen. Daraufhin ließ sich der Dienstälteste überreden, seinen Widerspruch zurückzuziehen und den Schulleiter bei Bedarf zu vertreten.


Wünsche zum Nachdenken

Mithilfe einer auffallend bescheidenen Satzkonstruktion gab ein Rektor in Oberfranken seine Weihnachts- und Neujahrswünsche an sein Kollegium und an die Eltern weiter. Wir zitieren:

"Mögen der Anspruch des Menschen als Wesen der normativen Vernunft und Freiheit, die Fülle wissenschaftlich-empirischer Daten, die Moral in der modernen, von Fortschritt und Werteverfall geprägten Welt sowie der Glaube an Gott als Grund und Ziel in Einklang zu bringen sein, damit auf den Ebenen von Gerechtigkeit und Humanität weiterhin verbindliche sowie lebbare Normen entwickelt werden können, die es dem Einzelnen ermöglichen, den zeitgemäßen Realitäten offenen Auges begegnen zu können und in der konkreten Auseinandersetzung nach Lösungen zu suchen, die auch Beachtung verdienen.

Mit herzlichen Grüßen

........................................., Rektor


Quali-Splitter

(drei Zitate aus Abschlussprüfungsarbeiten Deutsch an der Hauptschule 2001)

"Handy ist ein Gerät womit man heutzutage ohne eins nicht leben kann."

"Internet ist auch die Zukunft. In einigen Jahren wird man z.B. wenn man daheim vor dem Kühlschrank steht, über einen scanner z.B. die Milch wenn leer ist drüberfahren, dadurch wird sie automatisch bestellt."

"Fatzhit: Bei so was kann es eben auch hinten los gehen."


B3-Beamter erklärt sich für überflüssig

"Die Position des Vizepräsidenten einer Bezirksregierung ... wäre entbehrlich, wenn diese Behörde effizient organisiert werden würde." Das sagte der Vizepräsident der Bezirksregierung von Oberfranken, Horst Müller, über die Notwendigkeit seines eigenen mit B3 hochdotierten Postens, nachdem er seinen Anspruch auf Altersteilzeit gegenüber dem bayr. Innenministerium gerichtlich durchsetzen musste. (vergl. Nordbayr. Kurier v. 4.7.01)



BEURTEILEN SIE´S (die neuen bayerischen Beurteilungsrichtlinien)

Punkt 6.2.1.b (letzter Satz): „Der erste Beurteilungszeitraum endet jedoch für diesen Personenkreis (Rektoren u.a.) mit dem ersten Kalenderjahr nach dem Beurteilungsjahr, wenn die Funktion im Jahr vor dem Beurteilungsjahr, mit dem zweiten Kalenderjahr nach dem Beurteilungsjahr, wenn die Funktion im Beurteilungsjahr übertragen wird.“

Und Punkt 6.2.1.c (zweiter Abs.)

„Außerhalb des Beurteilungsjahres sind Beurteilungen, die die periodische Beurteilung ersetzen, zu erstellen für Lehrkräfte, die im Lauf des vom Staatsministerium festgelegten Beurteilungsjahres nach einer Abordnung oder Versetzung an eine nicht mit unterrichtlichen Aufgaben befasste Stelle oder nach einer Beurlaubung in den Schuldienst zurückkehren, zum Ablauf eines Jahres nach der Rückkehr, es sei denn, die zurückkehrende Lehrkraft beantragt innerhalb von drei Monaten nach ihrer Rückkehr nur in die nächste periodische Beurteilung einbezogen zu werden und diesem Antrag wird entsprochen.“  


GOEUDEVERT (Top-Manager bei Renault, Ford und VW)

Schule ist mehr als die Vorbereitung auf den Arbeitsmarkt. Schule ist zu schade, wenn sie nur Ausbildung statt Bildung leistet.

Kinder saugen fremde Sprachen auf wie ein Schwamm. Beginnt in den Kindergärten spielerisch mit Englisch, denn das ist die aktuelle Weltsprache, ob wir das wollen oder nicht. 

Wenn Politiker über Schule reden, dann hör ich in letzter Zeit immer nur die Ausstattungsquote mit PCs. Der PC ist ein Werkzeug und seine Beherrschung sollte nicht mit Bildung verwechselt werden.  Die Politik ist voll in den Händen der Wirtschaft. So wie die Kirche Jahrhunderte lang der entscheidende Machtfaktor war, so ist das jetzt die Wirtschaft. Und die Wirtschaft will von Bildung nichts wissen, sie will nur Ausbildung.

M-Zug oder P-Klasse oder was?

(vergl. Fränkischen Tag vom 26. Juli 2000 „Schlechtes Zeugnis? Kein Grund zur Verzweiflung“)  

Du, ich komm wirklich nicht mehr mit als einfacher Redakteur. Ich glaub, ich brauch jetzt doch ne Schulung zum bayerischen Schulsystem, damit mir so ein Lapsus wie gestern nicht mehr passiert. Da hab ich meinen Artikel über die guten Ratschläge der Schulpsychologen in der Stadt Bamberg zum Umgang mit dem Jahreszeugnis getippt, du weißt schon, wer schlechte Noten hat soll doch lieber in die nächst tiefere Schulart und so weiter, da rutscht mir doch zum Schluss der Satz rein: „ Überdurchschnittlich guten Hauptschülern bietet sich ab dem kommenden Schuljahr erstmals die Möglichkeit, die M-Züge der Hauptschule oder die Praktikerklasse zu besuchen“!

Du fragst „na und“? Kennst dich auch nicht aus? Praxis heißt das, Praktiker ist doch der Heimwerkermarkt, kennst du doch, oder? Und diese Praxisklasse ist gerade nicht für die besten Hauptschüler gedacht, ganz im Gegenteil! Und stell dir vor, was ich bei der Gelegenheit erfahren hab: Die Schulpsychologen preisen was an, was es im Bamberger Raum noch gar nicht gibt! Die brauchen vielleicht auch so ne Schulung wie ich?


Probearbeit und Schulaufgabe  (Volksstück und tragische Oper)

Entscheidende schriftliche Prüfungen in Grund- und Hauptschule nennt das Kultusministerium offiziell „Probearbeit“ (wahrscheinlich weil dabei erprobt wird, welche SchülerInnen sich in einer weiterführenden Schule erproben dürfen). In Realschule und Gymnasium heißen diese schriftlichen Prüfungen „Schulaufgabe“ (wahrscheinlich weil ihre Ergebnisse für etwa die Hälfte aller bayerischen Gymnasiasten zur Aufgabe dieser Art der Schule führen?) 

Ministerialrat Dr. Selzle arbeitete lange im bayerischen Kultusministerium. Den Unterschied zwischen den beiden Begriffen Probearbeit und Schulaufgabe legte er in einem seiner Aufsätze für die Zeitschrift Schulverwaltung (Nr. 12 / 1984, C. Link Verlag) in überraschender Anschaulichkeit bloß: 

„Schulaufgabe in ihrem Selbstverständnis bedeutet doch wohl mehr große, häufig tragische Oper. Probearbeit dagegen ist wohl eher verwandt dem Volksstück, mit dem gebotenen Hintersinn versteht sich, bei dem durchaus auch gelacht werden darf. Dass dabei die Bedingungen in den höheren Klassen allmählich strenger werden bis hin zur besonderen Leistungsfeststellung, die einen gewissen Prüfungscharakter hat, liegt in der Natur der Sache.“


Humane Schule (bayerische Fassung)

Der Vorgänger von Kultusministerin Hohlmeier heißt Zehetmair und ist jetzt Wissenschaftsminister. (Dessen Vorgängen Hans Maier und ist jetzt wieder Professor. Auf diese Abfolge bayerischer Kultusminister geht die schöne bayerische Steigerung zurück, die da lautet: Maier  -  Zehetmair  -  Hohlmeier). 

Der Herr Zehetmair nun hat bei der höchstministeriellen Vorschau auf das Schuljahr 1987/88 sein besonderes Verständnis von einer humanen Schule kundgetan. Nicht kleine Klassen mit vielfältigen Lernangeboten in angstfreier Atmosphäre hatte er im Sinn. Nein, nein: Das einzelne Kind müsse noch die Chance haben,  „sich in der Klasse zu verstecken, mal nicht dranzukommen und auch mal unvorbereitet zu sein“, bekannte der Minister. Der Schüler müsse auch, salopp gesagt, mal die Chance zum Abschreiben haben. Die Überlegung sei vernünftig, dass eine Klasse noch zwei Fußballmannschaften bilden können müsse.

12 Jahre hat er mit dieser Auffassung Kultusminister sein dürfen in Bayern und keine/r hat sich gewundert, dass er es geschafft hat, hier immer noch die höchsten Klassenstärken in ganz Deutschland zu verteidigen und tatsächlich hatten viele SchülerInnen reichlich Gelegenheit sich zu verstecken und unvorbereitet nicht dranzukommen und hin und wieder abschreiben zu können und sich für kurze Zeit ganz glücklich zu fühlen bei so viel Humanität in der bayerischen Schule. Liberalitas Bavariae !  (Zitate nachzulesen im Fränkischen Tag Bamberg vom 11.09.87)


Frau Hohlmeier und die Fürsorgepflicht

Eine bis vor kurzem kaum vorstellbare Welle der Jugendgewalt rollte über Bayern. Auch mehrere Schulen rückten durch schreckliche Taten in den Blickpunkt.

Es gibt keine sichere Methode, solche Gewaltausbrüche zu verhindern. Aber gerade deshalb muss die Prävention in den Mittelpunkt gerückt werden. Von unserer Kultusministerin haben wir dazu bisher wenig gehört. Wann endlich verlangt sie von ihren Kabinettskollegen sofortige restriktive Änderungen beim Waffengesetz? Hat sie Angst davor, das dies bei den gebirgsschützen-verliebten Oberbayern und anderen Anhängern von Jagd- und Schützenvereinen einige Wählerstimmen kostet? Ist der politische Einfluss dieser Gruppe so groß? Ihre Fürsorgepflicht gegenüber den Beschäftigten in den Schulen fordert hier zweifelsohne mehr Engagement!

Und wann endlich werden die langjährigen Forderungen der GEW nach flächendeckender Schulsozialarbeit in die Tat umgesetzt? Oder müssen erst noch mehr SchülerInnen und LehrerInnen schwer verletzt werden oder sterben?

Auf teure Wachdienste an den Schultüren, wie sie in den USA bereits traurige Realität sind, möchten wir verzichten. Schulsozialarbeit ist die effektivere und auch kostengünstigere Lösung. Vielleicht überzeugt ja wenigstens dieses Argument!


 

Die Einsicht fehlt

Ein Schulleiter in Oberfranken meinte, er könne sein Kollegium dienstverpflichten, an einem Sonntag zum Priesterjubiläum des Ortspfarrers geschlossen anzutreten. Personalrat und Schulamt mussten dem Rektor klarmachen, dass er damit seine Kompetenzen überschreitet. Zur Einsicht führte das bei ihm nicht. Als Reaktion fiel ihm die Drohung ans Kollegium ein, die nächste Lehrerkonferenz könnte an einem Freitag Nachmittag oder Samstag stattfinden.

Vor einigen Jahren hatte er schon versucht, Lehrkräften seiner Schule einzureden, sie müssten den Unterricht nachholen, der durch ihre Teilnahme an der Personalversammlung ausfällt. Auch damals waren Interventionen nötig, um den KollegInnen ihr gesetzliches Recht ohne Einschränkungen zu garantieren.


Klarheit und Konsequenz in der Erziehung

fordert ein pensionierter Kollege:

Zu wünschen wäre mehr Klarheit und Konsequenz bei unseren Erziehungsversuchen in den Klassen. Ein Ziel muss auch sein, den Kindern die Grenzen zu zeigen. Sie haben ein Recht darauf, und das darf nicht erst vor Gericht geschehen. Abmachungen und Regeln müssen eingehalten, nicht dauernd und bei Gelegenheit neu diskutiert werden, ob man sie diesmal so oder so oder gar nicht gelten lässt. Erziehen ist eine harte Arbeit und wird von den zu Erziehenden oft anders gesehen. Trotzdem oder gerade deshalb darf es nicht Ziel des Erziehenden sein, bei den Kindern "beliebt" zu sein. Das könnte ein angenehmer Nebeneffekt sein, verbunden mit Achtung und Anerkennung und Verständnis. Jahre später haben unsere Schülerinnen und Schüler oft völlig andere Ansichten als in der Schulzeit.


Rektor legt Kollegium überraschend lahm

Freitag. Der Rektor hatte Geburtstag und die meisten KollegInnen bedienten sich gerne der spendierten Fischbrötchen. Wer keine Fischbrötchen mochte, blieb gesund. Bei allen anderen zeigten sich im Laufe der Nacht die durchschlagenden Folgen einer Lebensmittelvergiftung. Der größere Teil des Lehrkörpers war am Montag dienstunfähig und schleppte sich erst nach und nach im Laufe der Woche wieder an den Arbeitsplatz.

Nicht berichtet wurde, ob sich die SchülerInnen über den immensen Unterrichtsausfall freuten oder doch eher Mitleid empfanden mit ihren gebeutelten Führungskräften.

 

 
GEW-Oberfranken.