Berufshaftpflicht

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Die GEW bietet Sicherheit

Die Berufshaftpflichtversicherung

Was kann passieren?

Bei einem Schulausflug erlaubt die Lehrerin den Kindern, in einem See zu baden. Sie informiert sich vorher nicht über die genauen Verhältnisse (Wassertiefe usw.)

Ein Schüler stößt bei einem Kopfsprung auf ein dicht unter der Wasseroberfläche vorhandenes Hindernis. Er erleidet eine Querschnittslähmung. Der Sozialversicherungsträger macht die Lehrerin wegen grober Fahrlässigkeit regreßpflichtig.

oder

Bei der Erteilung von Nachhilfeunterricht stößt ein Lehrer im Haus der Eltern eine kostbare Vase um.

Die Mitgliedschaft in der GEW umfaßt auch eine Berufshaftpflichtversicherung.

In ihr sind alle beruflich tätigen Mitglieder versichert, die mindestens 3 Monate der GEW angehören.

Die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung liegen hoch.

Sie betragen:

bis zu 2.000.000 DM bei Personen- und Sachschaden.

bis zu 20.000 DM bei Vermogensschäden.

bis zu 30.000 DM bei Schäden aus dem Abhandenkommen von Schlüsseln.

bis zu 3.000 DM bei Schäden an Sachen, die für den Schulbetrieb zur Verfügung gestellt wurden.

Was ist versichert?

Der gesamte Bereich der dienstlichen Tätigkeit

• die Erteilung von Experimentalunterricht,

• die Leitung und/oder Beaufsichtigung von Schülern oder von Klassenreisen/Schulausflügen und den damit verbundenen Aufenthalten in Herbergen oder Heimen,

• die Erteilung von Nachhilfestunden,

• die Tätigkeit als Kantor und/oder Organist,

• die Vorbereitung, Leitung und Durchführung von Veranstaltungen (z.B Arbeitsgemeinschaften, Wanderungen, Reisen, Sportveranstaltungen), die nicht von der Schule angeordnet sind, aber mittelbar mit der dienstlichen Tätigkeit der Lehrkräfte in Zusammenhang stehen und für die das Mitglied außerdienstlich bzw. freiwillig tätig wird,

• die gesetzliche Haftpflicht aus im Ausland eintretenden Schadensereignissen bei Klassenreisen, Schulausflügen, Veranstaltungen und Lehrerinnentätigkeit an ausländischen Schulen,

• die gesetzliche Haftpflicht wegen Schaden am Eigentum der Schule oder Dienststelle oder an von Dritten für den Schulbetrieb zur Verfügung gestellten Sachen.

 Die Hochstersatzleistung je Schadensfall beträgt hier 3 000 DM. Das Abhandenkommen von Sachen ist nicht versichert,

• die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus dem Abhandenkommen von Schlüsseln. Die Höchstersatzleistung je Schadensfall betragt hier 30 000 DM,

• der Regreßanspruch des Sozialversicherungsträgers auf Grund eines Personenschadens eines Kindes, Schülers oder Studenten

Aufgabe unserer Berufshaftpflichtversicherung ist es, das Mitglied von einem Regreßanspruch freizustellen.

Deshalb:

Einen Schaden sofort der GEW melden und keinen Haftungsanspruch anerkennen oder begleichen!

Erlebnisunterricht 1988

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GEW-Oberfranken.