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Die GEW bietet Sicherheit Die Berufshaftpflichtversicherung Was kann passieren? Bei einem Schulausflug erlaubt die Lehrerin den Kindern, in einem See zu baden. Sie informiert sich vorher nicht über die genauen Verhältnisse (Wassertiefe usw.) Ein Schüler stößt bei einem Kopfsprung auf ein dicht unter der Wasseroberfläche vorhandenes Hindernis. Er erleidet eine Querschnittslähmung. Der Sozialversicherungsträger macht die Lehrerin wegen grober Fahrlässigkeit regreßpflichtig. oder Bei der Erteilung von Nachhilfeunterricht stößt ein Lehrer im Haus der Eltern eine kostbare Vase um. Die Mitgliedschaft in der GEW umfaßt auch eine Berufshaftpflichtversicherung. In ihr sind alle beruflich tätigen Mitglieder versichert, die mindestens 3 Monate der GEW angehören. Die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung liegen hoch. Sie betragen: bis zu 2.000.000 DM bei Personen- und Sachschaden. bis zu 20.000 DM bei Vermogensschäden. bis zu 30.000 DM bei Schäden aus dem Abhandenkommen von Schlüsseln. bis zu 3.000 DM bei Schäden an Sachen, die für den Schulbetrieb zur Verfügung gestellt wurden. Was ist versichert? Der gesamte Bereich der dienstlichen Tätigkeit
Aufgabe unserer Berufshaftpflichtversicherung ist es, das Mitglied von einem Regreßanspruch freizustellen. Deshalb: Einen Schaden sofort der GEW melden und keinen Haftungsanspruch anerkennen oder begleichen!
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GEW-Oberfranken.
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